Drucksache - 0086/VI
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0086/VI Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Das Haus der Weisheit räumt die Rathenower Straße 16, obwohl es nicht in die Lehrter Straße 60 einziehen kann. Das Bezirksamt muss helfen, sonst droht die Moscheegemeinde zugrunde zu gehen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0086/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Haus der Weisheit (HaDeWe e.V.) rasch Hilfe zukommen zu lassen, denn auch der zuletzt geplante Übergangsstandort in der Lehrter Straße 60 hat sich zerschlagen.
Demzufolge wird das Bezirksamt aufgefordert,
(a) die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten noch intensiver als bislang geschehen fortzuführen, bis eine geeignete Übergangslösung als Ersatz für die Räume in der Rathenower Straße 16 für die Moscheegemeinde gefunden ist, und diese dort einziehen kann.
Das Bezirksamt hat am 19.07.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Anfang Dezember 2021 hat das HaDeWe einen anderen Standort zur Zwischennutzung vorgeschlagen und das Angebot zur Nutzung der Lehrter Straße 60 nicht angenommen. Das HaDeWe ist Ende Dezember 2021 an den Standort in der Waldstraße umgezogen. Des Weiteren wurde dem HaDeWe Büroräumlichkeiten im Hochhaus in der Rathenower Straße 16 (135 m² für 4,70 €/m² bruttowarm) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde dem HaDeWe Umzugshilfen und Mittel für den Umbau des neuen Standortes gewährt. Von der WBM wurden bereits 25.000 € an das HaDeWe überwiesen und weitere 20.000 € stehen dem HaDeWe im Rahmen eines Sozialplanverfahrens zur Verfügung. Weiterhin konnte auf Initiative von Bezirksstadtrat Gothe ein Termin mit der Integrationsbeauftragten des Senats, Frau Niewiedzial und dem HaDeWe durchgeführt werden, um Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm „Partizipation und Integration“ zu klären. Das Programm fördert interkulturelle Akteure vor Ort mit 60.000 € pro Jahr.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Ja, 20.000 € über Kapitel 4200 Titel 89339
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Keine Berlin, den 19.07.2022 Bezirksstadtrat Gothe Bezirksbürgermeister von Dassel
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