Drucksache - 0065/VI  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht in Millieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Herr B. 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2021 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Einwohneranfrage Herr B. vom 09.12.2021

Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:

Thema: Konsequenzen in Mitte aus dem Urteil des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.11.2021 zu "Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung" (BVerwG 4 C 1.20)

 

Vor dem Hintergrund, dass nach Durchsicht der aktuellen BVV-Unterlagen für die Sitzung am 16.12.2021 das Thema "Vorkauf in Milieuschutzgebieten" ersichtlich keine Thematisierung wert ist (keine Anfragen, keine Anträge), frage ich das Bezirksamt und die Fraktionen der BVV:

 

Frage 1
Wieviel Vorkaufsfälle sind in Mitte aktuell von der neuen Rechtsprechung betroffen?

Frage 2
In wie vielen Fällen wurde das Bezirksamt im Ergebnis des Urteils von Eigentümer*innen, die in der Vergangenheit Abwendungsvereinbarungen unter "Androhung" des bezirklichen Vorkaufsrechtes abgeschlossen hatten, davon in Kenntnis gesetzt, dass diese nun die Abwendungserklärungen rechtlich in Frage stellen und rechtliche Schritte androhen?

Frage 3
Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt zur weiteren Anwendung des Vorkaufsrechtes bzw. zum Abschluss von Abwendungsvereinbarungen unter den vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten Rahmenbedingungen, in denen es heißt: "Ein Anwendungsbereich verbleibt jedenfalls in den Fällen, in denen eine bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB aufweist“?

 
 

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