Drucksache - 0039/VI  

 
 
Betreff: Zum Verkauf und ausstehenden Abwendungsvereinbarung, eines Vorkaufsrechtes der
Wohnhäuser
Stromstraße 20 – 21, 10551 Berlin
sowie
Perleberger Straße 41, 10559 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme, Sisauri und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfrage Grüne vom 17.11.2021
2. Antwort vom 16.12.2021

Die Wohngebäude befinden sich im ausgewiesenen sozialen Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gebiet "Birkenstraße" im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Liegen dem Bezirksamt Informationen vor, wann die o. g. Wohnhäuser veräert worden sind?

 

  1. Weshalb konnte im Rahmen der dreimonatigen Frist seit Veräerung der o. g. Liegenschaften keine Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Eigentümer geschlossen werden?

 

  1. Weshalb konnte im Rahmen der dreimonatigen Frist seit Veräerung der o. g. Liegenschaften kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden?

 

  1. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt vor wie der neue Eigentümer die o. g. Wohnhäuser zukünftig nutzen und vermieten möchte, ob es Planungen zu baulichen Eingriffen gibt und ob die bestehenden Mietverhältnisse in ihrer jetzigen Form aufrechterhalten werden?

 

  1. Welchen Kenntnisstand hat das Bezirksamt hinsichtlich des offenbar seit längerem existierenden Wohnungsleerstands von mindestens drei Wohneinheiten?

 

Begründung:

Auf Bitte der Mieter*innen hat am Samstag den 13.11.2021 ein mit Politiker*innen der Bezirks-, Landes- und Bundesebene von Bündnis 90/Die Grünen vereinbarter Informationsrundgang stattgefunden. Hierbei verwiesen die Mieter*innen, dass dem Stadtentwicklungsamt der Vorgang sowie der Verkauf bekannt sei, jedoch der genaue Stand zur Erwirkung der Abwendungsvereinbarung nicht mitgeteilt worden sei.

Es herrscht Unklarheit darüber was der Käufer mit den Wohnhäusern beabsichtigt, ob die Mietverhältnisse in ihrer jetzigen Form gesichert sind und ob bauliche Maßnahmen geplant sind, die die jetzige bauliche Situation maßgeblich verändern?

 

Der Vorgang erlaubt keinen Aufschub, da die dreimonatige Frist zur Erwirkung der Abwendungsvereinbarung sukzessive des Vorkaufsrechts mit der 03. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Do, den 16. Dezember nach vorhandenem Kenntnisstand erloschen sein wird.

 
 

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