Drucksache - 0035/VI
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0035/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Interessenbekundungsverfahren Café Leo ist nicht rechtskonform und muss wiederholt werden
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0035/VI):
Das Bezirksamt wird ersucht, das für das Café Leo durchgeführte Interessenbekundungsverfahren mindestens bis zum rechtskräftigen Abschluss des vom jetzigen Betreiber im Juli 2021 eingeleiteten Widerspruchsverfahren (inklusiver möglicher gerichtlicher Verfahren) unverzüglich zu stoppen.
Nur für den Fall, dass dieses Widerspruchverfahren am Ende nicht zu Gunsten des jetzigen Betreibers (ggf. richterlich) entschieden wird, wird das Bezirksamt ersucht, das Interessenbekundungsverfahren zu wiederholen, da (1) das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren gegen die Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung verstößt und (2) weitere schwerwiegende Verfahrens- und Verhaltensfehler bei der Durchführung des IBV begangen wurden.
Bei der Wiederholung des Verfahrens ist zu beachten, dass (a) der Ausführungsvorschrift der Landeshaushaltsordnung (Anlage 1 zu Nr. 3 zu § 7 LHO) bei der Durchführung eines neuen IBV gefolgt wird, und (b) ein transparenter, zwischen BVV und BA konsensual geführter Prozess zur Besetzung der Jury und der Ausarbeitung der Kriterienmatrix erfolgt.
Das Bezirksamt hat am 30.08.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Dem Bezirksamt ist kein offenes Widerspruchsverfahren im Bezug zum Café Leo bekannt. Ein Gerichtsverfahren, welches im ersten Halbjahr anhängig war, bezog sich auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Beseitigungsanordnung vom 17.01.2022. Der damit verbundene Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht Berlin wurde per Beschluss vom 20.05.2022 als unstatthaft zurückgewiesen. Für das o.g. Anliegen der BVV liegt folglich keine rechtliche Grundlage vor.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.08.2020 beschlossen, ein neues Vergabeverfahren für das Café Leo durchzuführen. Die Erarbeitung eines dafür notwenigen Anforderungsprofils erfolgte in intensiver Zusammenarbeit mit der bezirklichen Präventionskoordination, dem Straßen- und Grünflächenamt, dem Ordnungsamt, den Fraktionen der BVV sowie des Präventionsbeauftragten der Polizei. Zusätzlich wurde das IBV in zahlreichen Ausschusssitzungen der BVV (u.a. WiArbOrdGlei, Soziale Stadt, UNVG), auf dem Runden Tisch Leopoldplatz sowie in einer Sitzung der Stadtteilvertretung öffentlich erörtert. Die Jury bestand aus Vertretenden des Bezirksamtes sowie den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Vorstehenden. Die teilweise unklare Kommunikation zwischen den Ämtern und Abteilungen sowie zwischen einzelnen Bezirksverordneten wurde durch das Bezirksamt aufgearbeitet und bei zukünftigen Verfahren optimiert. Unter Berücksichtigung der Umstände des Gesamtverfahrens sieht das Bezirksamt jedoch keinen Anlass, das Ergebnis des IBV hinsichtlich der Punktevergabe und der Einzelvotierung nicht anzuerkennen. Eine Wiederholung des Verfahrens wurde nicht angestrebt. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung für den Cafépavillon ist folglich in gegenseitigem Einvernehmen mit dem derzeitigen Eigentümer des Cafés zum 22.08.2022 erfolgt.
A) Rechtsgrundlage §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Berlin, den 30.08.2022 Bezirksbürgermeister von Dassel
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