Drucksache - 0035/VI  

 
 
Betreff: Interessenbekundungsverfahren Café Leo ist nicht rechtskonform und muss wiederholt werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich, Elliesen-Kliefoth und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziale Stadt (Stadtteilvertretungen) Entscheidung
03.01.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
19.01.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA DIE LINKE vom 16.11.2021
2. Austauschblatt vom 18.11.2021
3. BE SozSta vom 03.01.2022
4. BE UNGK vom 19.01.2022
5. Beschluss vom 20.01.2022
6. VzK SB vom 06.09.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .08.2022

Bezirksbürgermeister Tel.: 32200

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  0035/VI

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Interessenbekundungsverfahren Café Leo ist nicht rechtskonform und muss wiederholt werden

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0035/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das für das Café Leo durchgeführte Interessenbekundungsverfahren mindestens bis zum rechtskräftigen Abschluss des vom jetzigen Betreiber im Juli 2021 eingeleiteten Widerspruchsverfahren (inklusiver möglicher gerichtlicher Verfahren) unverzüglich zu stoppen.

 

Nur für den Fall, dass dieses Widerspruchverfahren am Ende nicht zu Gunsten des jetzigen Betreibers (ggf. richterlich) entschieden wird, wird das Bezirksamt ersucht, das Interessenbekundungsverfahren zu wiederholen, da (1) das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren gegen die Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung verstößt und (2) weitere schwerwiegende Verfahrens- und Verhaltensfehler bei der Durchführung des IBV begangen wurden.

 

Bei der Wiederholung des Verfahrens ist zu beachten, dass (a) der Ausführungsvorschrift der Landeshaushaltsordnung (Anlage 1 zu Nr. 3 zu § 7 LHO) bei der Durchführung eines neuen IBV gefolgt wird, und (b) ein transparenter, zwischen BVV und BA konsensual geführter Prozess zur Besetzung der Jury und der Ausarbeitung der Kriterienmatrix erfolgt.

 

 

Das Bezirksamt hat am 30.08.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Bezirksamt ist kein offenes Widerspruchsverfahren im Bezug zum Café Leo bekannt. Ein Gerichtsverfahren, welches im ersten Halbjahr anhängig war, bezog sich auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Beseitigungsanordnung vom 17.01.2022. Der damit verbundene Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht Berlin wurde per Beschluss vom 20.05.2022 als unstatthaft zurückgewiesen. Für das o.g. Anliegen der BVV liegt folglich keine rechtliche Grundlage vor.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.08.2020 beschlossen, ein neues Vergabeverfahren für das Café Leo durchzuführen. Die Erarbeitung eines dafür notwenigen Anforderungsprofils erfolgte in intensiver Zusammenarbeit mit der bezirklichen Präventionskoordination, dem Straßen- und Grünflächenamt, dem Ordnungsamt, den Fraktionen der BVV sowie des Präventionsbeauftragten der Polizei. Zusätzlich wurde das IBV in zahlreichen Ausschusssitzungen der BVV (u.a. WiArbOrdGlei, Soziale Stadt, UNVG), auf dem Runden Tisch Leopoldplatz sowie in einer Sitzung der Stadtteilvertretung öffentlich erörtert. Die Jury bestand aus Vertretenden des Bezirksamtes sowie den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Vorstehenden. Die teilweise unklare Kommunikation zwischen den Ämtern und Abteilungen sowie zwischen einzelnen Bezirksverordneten wurde durch das Bezirksamt aufgearbeitet und bei zukünftigen Verfahren optimiert. Unter Berücksichtigung der Umstände des Gesamtverfahrens sieht das Bezirksamt jedoch keinen Anlass, das Ergebnis des IBV hinsichtlich der Punktevergabe und der Einzelvotierung nicht anzuerkennen. Eine Wiederholung des Verfahrens wurde nicht angestrebt. Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung für den Cafépavillon ist folglich in gegenseitigem Einvernehmen mit dem derzeitigen Eigentümer des Cafés zum 22.08.2022 erfolgt.

 

A)      Rechtsgrundlage

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

Berlin, den 30.08.2022

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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