Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:
Frage 1:
Welche Informationen liegen Ihnen zum Hausverkauf Stromstr. 21, Stromstr. 20, Perleberger Str. 41, sowie zum Grundstücksverkaufs Perleberger Str. 42 vor?
Frage 2:
Die verkauften Liegenschaften befinden sich im Milieuschutzgebiet, weshalb der Bezirk sein Vorkaufsrecht innerhalb der 3-monatigen Frist bis Ende November hätte ausüben können. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt das Vorkaufsrecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in Frage. Welche Alternativen gibt es für den Bezirk, die Mieterinnen und Mieter zu schützen?
Frage 3:
Wie viele laufende Verfahren hinsichtlich der Prüfung eines Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten im Bezirk Berlin Mitte sind derzeit beim BA anhängig und sind somit vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffen?