Drucksache - 0022/VI  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht – keine Option zum Milieuschutz mehr?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, B.Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DAnfrage CDU vom 11.11.2021
2. Austauschblatt zur DrAnfr. CDU vom 16.11.2021

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Inwieweit hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken in Berlin aus Gründen des Milieuschutzes Folgen für den Bezirk Mitte?

 

  1. Mit welcher Begründung wurde das Vorkaufsrecht bislang in Mitte ausgeübt?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde das Vorkaufsrecht in Mitte mit der vom BVerwG für rechtswidrig erklärten Begründung, also der bloßen Erwartung, ein Käufer könnte in einigen Jahren in der Zukunft gegen die Ziele des Milieuschutz verstoßen und Mieter verdrängen, angewandt?

 

  1. Sind dem BA weitere, möglicherweise ähnliche Klagen gegen die Vorkaufsrechtspraxis in Berlin bekannt?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte am 9.11.2021 und damit nach Ende der Einreichungsfrist. Gleichwohl ist das Thema von großer bezirklicher Bedeutung.

 

 
 

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