Drucksache - 0021/VI
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Geschäftsverteilung und Vertretungsregelungen des Bezirksamtes Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat am 05.11.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu geben: Die nachfolgende Verteilung der Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes einschließlich deren Vertretungen mit Wirkung vom 05.11.2021. Die detaillierte Zuordnung aller Ämter, Serviceeinheiten, Organisationseinheiten und Beauftragte des Bezirksamtes Mitte von Berlin ist der Anlage zu entnehmen.
Bezirksbürgermeister: Stephan von Dassel
Stellvertretender Bezirksbürgermeister: Ephraim Gothe
Geschäftsbereich I: Bezirksbürgermeister (BzBm)
Leitung: Vertretung: Stephan von Dassel Ephraim Gothe
Geschäftsbereich II: Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur (SchuSpoBiKuL)
Leitung: Vertretung: Stefanie Remlinger Dr. Almut Neumann
Geschäftsbereich III: Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen (OrdUmSGAL) Leitung: Vertretung: Dr. Almut Neumann Stefanie Remlinger Geschäftsbereich: IV: Stadtentwicklung und Facility Management (StadtFML)
Leitung: Vertretung: Ephraim Gothe Stephan von Dassel
Geschäftsbereich V: Soziales und Bürgerdienste (SozBüdL)
Leitung: Vertretung: Carsten Spallek Christoph Keller
Geschäftsbereich VI: Jugend und Gesundheit (JugFamGesL)
Leitung: Vertretung: Christoph Keller Carsten Spallek
Die weitergehenden Vertretungsregelungen für den Fall der Abwesenheit bzw. Verhinderung auch der benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter ergeben sich aus der beigefügten Anlage.
A) Rechtsgrundlage Gemäß § 16 Abs. 1 lit. a), § 35 Abs. 1 BezVG LV.m. §§ 1, 2 BAMG hat mit der Wahl der Bezirksamtsmitglieder durch die Bezirksverordnetenversammlung und Aushändigung der Ernennungsurkunden am 04. November 2021 die Amtszeit des neuen Bezirksamtes nach Beginn der 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin begonnen. Nach § 36 Abs. 2 Iit. k) und n) LV.m. § 37 Abs. 1 BezVG und der Anlage zu diesem Gesetz sowie § 38 Abs. 1 BezVG verteilt das Bezirksamt die Geschäftsbereiche unter seinen Mitgliedern und überträgt jedem Bezirksamtsmitglied die Leitung eines Geschäftsbereiches. B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
Berlin, den 05.11.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel |
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