Drucksache - 0010/VI
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Laut Niederschrift über die Sitzung des Bezirkswahlausschusses vom 11. Oktober 2021 gab es „Schwierigkeiten“ bei der Versendung der Briefwahlunterlagen, die dazu führten, dass diese bei einem „kleinen dreistelligen Personenkreis“ nicht oder nicht rechtzeitig ankamen und die Betroffenen in der Folge am Wahltag keine Stimme abgeben konnten. Wie erlangte das Wahlamt Kenntnis über die Anzahl der Wählenden, für die dies zutraf? 2. Worin genau bestanden die genannten Schwierigkeiten? 3. Wurden Entgegennahme der Anforderung und Versand der Unterlagen über die Hauspost abgewickelt oder gab es ein beschleunigtes Annahme-/Versandverfahren? 4. Wie wurde sichergestellt, dass den Wählenden nur die Wahlunterlagen zugestellt wurden, für deren Abgabe sie berechtigt waren (Bundestag, Abgeordnetenhaus, BVV, sowie zur Wohnadresse passende Wahlkreis-Unterlagen)? 5. Gab es schriftliche Vorgaben/Handlungsanweisungen für den Umgang mit Briefwahlunterlagen, wenn ja: welche? |
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