Drucksache - 0006/VI  

 
 
Betreff: Feststellung der außergewöhnlichen Notlage nach GO
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVVorsteher der BVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
04.11.2021 
1. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 04.11.2021
2. Beschluss vom 04.11.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Aufgrund der noch bestehenden coronabedingt erforderlichen Einschränkungen stellt die BVV Mitte von Berlin die weiterhin andauernde außergewöhnliche Notlage für die Bezirksverordnetenversammlung fest.

Die BVV stellt damit zusammenhängend fest, dass das „Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen“, das unter Abschnitt VII. der Geschäftsordnung der BVV Mitte geregelt ist, weiterhin Anwendung findet.

 

Die BVV beschließt daher gemäß § 51, Ziffer 3, Satz 2 der Geschäftsordnung der BVV Mitte die Feststellung der außergewöhnlichen Notlage r drei Monate.

 

 
 

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