Drucksache - 0006/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Aufgrund der noch bestehenden coronabedingt erforderlichen Einschränkungen stellt die BVV Mitte von Berlin die weiterhin andauernde außergewöhnliche Notlage für die Bezirksverordnetenversammlung fest. Die BVV stellt damit zusammenhängend fest, dass das „Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen“, das unter Abschnitt VII. der Geschäftsordnung der BVV Mitte geregelt ist, weiterhin Anwendung findet.
Die BVV beschließt daher gemäß § 51, Ziffer 3, Satz 2 der Geschäftsordnung der BVV Mitte die Feststellung der außergewöhnlichen Notlage für drei Monate.
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