Drucksache - 0003/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin wird der Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: - dem/der Vorsteher/in und 4 Mitgliedern der Fraktion der Grünen 2 Mitgliedern der Fraktion die SPD 3 Mitglied der Fraktion der Linke 2 Mitglied der Fraktion der CDU 1 Mitglied der Fraktion der FDP 1 Mitglied der Fraktion der AFD
Die Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter*innen erfolgt durch die Fraktionen.
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