Drucksache - 3375/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3375/V Mitte von Berlin
___________________________________________________________________ Vorlage -zur Kenntnisnahmeüber
Blockkonzept für den Block 195 – Untersuchung und grundstücksbezogene Sanierungszieleim Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet Wedding Müllerstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat am 28.09.2021 beschlossen, das als Anlage beigefügte Blockkonzept für den Block 195 – Untersuchung und grundstücksbezogene Sanierungsziele im Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet Wedding Müllerstraße.
Begründung:
Ausgangslage
Für das Sanierungsgebiet und Aktive Zentrum Müllerstraße liegt mit den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) von 2009/2010, auf Basis des 2008 erarbeiteten Wettbewerbsbeitrages zur Aufnahme in das Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) vor. Diese Untersuchungen waren Grundlage für den Senatsbeschluss zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet (12. RVO). Für das ISEK gilt die aktuelle Fortschreibung aus dem Jahre 2017.
Das Erfordernis zur Erstellung des Blockkonzepts ergab sich aus dem zunehmenden Entwicklungsdruck, der insbesondere im südlichen Bereich des Sanierungsgebiets zu verzeichnen ist sowie durch die Notwendigkeit einzelne Fehlentwicklungen zu korrigieren bzw. diesen in Zukunft vorzubeugen. Das Blockkonzept vertieft die städtebaulichen Ziele der ISEK-Fortschreibung und schreibt grundstücksbezogene Sanierungsziele fest.
Mit Festlegung des Gebiets um die Müllerstraße als Sanierungsgebiet 2011 wurden erste Ziele für den südlichen Eingangsbereich definiert und beschrieben. In den Folgejahren wurden durch das Geschäftsstraßenkonzept und die Fortschreibungdes ISEK die Ziele für den Bereich weiter konkretisiert. Bezüglich des Blocks 195 wird deutlich, dass die Sanierungsziele weiter konkretisiert werden müssen, um eine Entwicklung im Sinne des Aktiven Zentrums und Sanierungsgebiets sicherzustellen. Dies berücksichtigt neben den Zielen für die Behebung der Funktionsschwäche Handel/ Zentrum auch eine Konkretisierung der Ziele hinsichtlich des Handlungsfeldes Wohnen.
Weiteres Vorgehen
Durch die Konkretisierung der Sanierungsziele für den Block 195 können die Ziele des Aktiven Zentrums und Sanierungsgebiets grundstücksscharf dargestellt werden. Das Blockkonzept soll durch das Bezirksamt Mitte beschlossen werden. Es stellt dann die Beurteilungsgrundlage für die zukünftigen sanierungsrechtlichen Verfahren, insbesondere die Genehmigungsverfahren gemäß §§ 144, 145 BauGB sowie gegebenenfalls weitere baurechtliche Verfahren
A) Rechtsgrundlage Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 28.09.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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