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Betreff: |
Emdener Straße 2 –Baumaßnahmen im Milieuschutzgebiet nach dem Grundsatz „legal, illegal, scheißegal“ als Ergebnis eines nicht getätig-ten Vorkaufes |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | F. Bertermann | |
Drucksache-Art: | Mündliche Anfrage | Mündliche Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: - Für welche ungenehmigten Baumaßnahmen in der sich im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“ befindlichen Emdener Straße 2 wurden wann ein Baustopp ausgesprochen und gilt dieser Baustopp weiterhin?
- Welche Auflagen ergingen dem Eigentümer mit welchen Fristen zur Wiederherstellung der ungenehmigt abgerissenen Bausubstanz?
- In welcher Form erfolgt eine Kontrolle (z.B. Vorortkontrolle), ob durch den Eigentümer die Wiederherstellung der ungenehmigt abgerissenen Bausubstanz erfolgt, bzw. nicht weitere ungenehmigte Abrisse oder Bausubstanzveränderungen durchgeführt werden?
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