Drucksache - 3256/V
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Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen: Frage 1: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens akzeptieren Sie nur eine telc-Prüfung als Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse, wobei andere Sprachzertifikate wie z.B. vom IHK werden abgelehnt. Woran liegt es? Frage 2: Gibt es dafür eine Gesetzvorgabe? |
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