Drucksache - 3248/V  

 
 
Betreff: über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2020 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
15.09.2021    40. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 25.06.2021
2. Anlage Ueberausser2020
2. BE zur VzB vom 15.09.2021
3. Beschluss vom 18.11.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 06.2021

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3248/V 

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2020 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2020 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, welche den Betrag von 50.000 € überschreiten, werden genehmigt.

A)    Begründung:

Im Haushaltsjahr 2020 wurden durch die SE Personal und Finanzen über und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen, sofern der im Haushaltsgesetz § 5 Abs. 3 festgelegte Betrag überschritten wird. Dieser beträgt für das Haushaltjahr 2020 50.000 €. Die Einzelsachverhalte sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 108.788,19 € und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23.000 € zugelassen, welche keiner nachträglichen Genehmigung bedürfen, da der festgesetzte Betrag von 50.000 € unterschritten wurde.

 

Rechtsgrundlage:

§12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §37 Abs. 4 LHO

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden dem Bezirk im Rahmen der Basis-korrektur ausgeglichen.

 

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt

Berlin, den 22. Juni 2021

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen