Drucksache - 3239/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3239/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Kultur im Strandbad Plötzensee Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3239/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich die 18 Ausnahmegenehmigungen zum Emissionsschutz wohlwollend zu prüfen, die für verschiedene kulturelle Darbietungen vom 10. Juli bis Oktober 2021 auf dem Gelände des Strandbads Plötzensee beantragt wurden. Das Genehmigungsverfahren ist transparent und schnell abzuschließen, um dort Kulturdarbietungen, neben den Aufführungen des Prime Time Theaters am selben Ort, zu ermöglichen.
Das Bezirksamt hat am 31.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Dem Pächter des Strandbades Plötzensee sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie der gültigen Baugenehmigung als auch das geltende Planungsrecht bekannt. In allen Kommunikationsprozessen mit den Betreibern haben die Behörden und insbesondere auch das Umwelt- und Naturschutzamt auf die gültige Rechtslage hingewiesen. Von einer Intransparenz des Verwaltungshandelns der Ämter kann daher keine Rede sein. Die Verwaltung setzt das geltende Recht um. Zu den in Rede stehenden Großveranstaltungen hatte das Bezirksamt im Vorfeld wiederholt gegenüber den Veranstaltern, der Clubkommission und der Senatsverwaltung für Kultur klar kommuniziert, dass diese auch im Rahmen eines weitreichenden behördlichen Entgegenkommens aus baurechtlichen und immissionsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig sind. Im Disput um Größe und Lautstärke von Veranstaltungen im Strandbad Plötzensee hat das Bezirksamt Mitte mit der Veranstaltungsgesellschaft eine gütliche Einigung erzielen können. Bis zum Ende der Freiluftsaison können geplante Veranstaltungen stattfinden, sofern diese im Einklang mit der geltenden Baugenehmigung und den sonstigen Auflagen durchgeführt werden. Alle noch geplanten Veranstaltungen wurden hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit der geltenden Baugenehmigung geprüft. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 31.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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