Drucksache - 3237/V  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuwei-sung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und Einbringung einer Vorlage - zur Kennt-nisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 15.06.2021
Anlage1_VergleichZuweisung2021mit2022_2023
Anlage2_Eckwert2022
Anlage2_Eckwert2023
Anlage2a_AufteilungPMA
Anlage3_T-Teil
Anlage3a_T-Rest
Anlage3b_T-freiwLeistungen
Anlage4_Z-Teil
Anlage4a_Z_Nebenrechnung
Anlage5_A02
Anlage6_A05
Anlage6a_Sondertatbest_A05
Anlage7_A08
Anlage7a_Sondertatbest_A08
Anlage8_A09
Anlage8a_Sondertatbest_A09
Anlage9_E00bisE02
Anlage10_E03
Anlage11_E04

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung     Drucksache Nr. 

Mitte von Berlin

                                                             

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Allgemeines

 

Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit dem sogenannten Globalsummenschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 26.04.2021 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte bereits zur Verfügung gestellt. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass es aufgrund der finanziellen Situation im Land Berlin faktisch keine Spielräume gibt. Die finanziellen Beschränkungen, die sich aus der Einhaltung der Schuldenbremse, den Auswirkungen der Pandemie auf den Haushalt und dem Ergebnis der letzten Steuerschätzung ergeben, spiegeln sich auch beim Bezirksplafonds wieder.

 

Auf der Grundlage von Hinweisen der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine sogenannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über den Zeitpunkt, wann die Bezirke von den Ergebnissen informiert werden, liegen derzeit keine Angaben vor. Im Rahmen dieser technischen Fortschreibung soll nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen die zunächst vorgenommene Streichung der Mittel für die bezirklichen Nachbarschaftsprogramme zur Partizipation und Integration Geflüchteter teilweise zurückgenommen werden. Zudem wurden Änderungen der Leitlinien für die Hochbauunterhaltung angekündigt. Im weiteren Planaufstellungsverfahren sind sich hieraus und ggf. aus anderen fortzuschreibenden Tatbeständen ergebende Korrekturen zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 2) beschlossen. Dem vorausgegangen ist eine Abfrage zu etwaigen Mehr- oder Minderbedarfen bei den Ausgabenfeldern A05, A08, A09 und T-Teil freiwillige Leistungen. Als Basis dieser beabsichtigten Fortschreibung wurden die Ansätze des Jahres 2021 herangezogen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel konnten ausschließlich Mehrbedarfe anerkannt werden, die unabweisbar waren, z.B. weil bereits vertragliche Bindungen vorliegen. Zudem wurden Mehrbedarfe im Rahmen der Dienstkräfteanmeldungen der Geschäftsbereiche angemeldet, die ebenfalls nur in begrenztem Rahmen berücksichtigt werden konnten. Weitere Angaben, die zur Bildung der vorliegenden Eckwerte geführt haben, können den folgenden Ausführungen ab Textziffer 2 entnommen werden.

 

Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwerpunktsetzung dienende, Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen keine anderen Vorgaben enthalten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.

 

Die mit der Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes beabsichtigten Strukturveränderungen der Geschäftsbereiche, so unter anderem die Erweiterung um ein weiteres Mitglied des Bezirksamts, die Einrichtung eigener Kapitel für das Rechtsamt, den Steuerungsdienst und die sozialraumorientierte Planungskoordination, wurden soweit möglich berücksichtigt.

 

Ergebnisse der Globalsummenzuweisung

 

Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen für 2022 805.066.000 € und für 2023 808.916.000 €. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen im Vergleich zur Zuweisung 2021 kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Jahresabschluss des vorletzten Haushaltsjahres

 

Das Abgeordnetenhaus hat mit Gesetz über die Feststellung des Haushalts von Berlin für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in § 12a die Neutralstellung der isolierten Jahresergebnisse beschlossen. Die Ergebnisvorträge aus den Jahren 2018 und 2019 gelten somit fort. Somit wird der im Haushaltsjahr 2018 erwirtschaftete kassenmäßige Überschuss in Höhe von 19.591.281 € entsprechend der nun gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2022 und der im Haushaltsjahr 2019 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 11.375.400 € im Haushaltsjahr 2023 veranschlagt.

 

Ausgaben bezüglich des Produktsummenbudgets

 

  • Das Produktsummenbudget, beträgt in 2022 736.556.000 € und in 2023 740.532.000 € (jeweils zuzüglich eines vertikalen Wertausgleichs in Höhe von 1.160.000 €). Aus dem Produktsummenbudget sind die sogenannten steuerbaren Ausgaben (A-Teil ohne A 10), die Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierungen), die Transferausgaben des so genannten T-Teils sowie die pagatorisierten kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten zu finanzieren.

 

  • Die Bemessung der Eckwerte erfolgte nach unterschiedlichen Berechnungsmodellen, wobei grundsätzlich als Basis die Ansätze des Jahres 2021 herangezogen und auch unter Berücksichtigung etwaiger Mehrbedarfe und politischer Schwerpunktsetzungen sachverhaltsbezogen, wie unter Textziffer 1. beschrieben fortgeschrieben wurden. In Teilbereichen erfolgte eine produktorientierte Zuweisung, welches insbesondere auf den T-Teil zutrifft, wobei in diesem Bereich die Eckwerte im Wesentlichen auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Teilbudgets gebildet wurden. In anderen Bereichen (insbesondere A-Teil) erfolgte nicht zuletzt auf Grund der notwendigen Einhaltung von durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Mindeststandards bzw. Veranschlagungsleitlinien eine rein kamerale Berechnung.

 

 

  • Die Teilbudgets bzw. Transferanteile der Teilbudgets des T-Teils wurden in der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Höhe an die Geschäftsbereiche weitergereicht und sind auch in dieser Höhe zu veranschlagen (siehe Anlage 3). Das Transferbudget für die Beförderung behinderter Kinder wurde im Haushaltsjahr 2022 um 255.444 € und im Haushaltsjahr 2023 um 243.488 € erhöht.

Die Zuweisungshöhe stellt einerseits die Zielgröße für eine auskömmliche Veranschlagung dar, die im Rahmen der Nachschau von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft wird. Anderseits ist sie die Berechnungsgrundlage für die Basiskorrektur. Eine abweichend höhere Veranschlagung ist grundsätzlich zulässig.

 

Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest sowie die freiwilligen Leistungen (siehe Anlagen 3a und 3b). Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden insofern vom grundsätzlichen Vorgehen der Ansatzfortschreibung 2021 mit Bewilligung von unbedingt erforderlichen Mehrbedarfen sowie politischer Schwerpunktsetzungen erfasst. Die zum Rest T gehörenden Ausgaben für die Unfallkasse (Titel 63621) wurden in Höhe der um 1,5 % erhöhten Istausgaben 2020 zugewiesen. Dieser Betrag ist in voller Höhe zu veranschlagen, da die Ausgaben für den Titel 63621 künftig nur noch untereinander deckungsfähig sein werden.

Die zum Rest gehörenden Ausgaben für die fallunspezifischen Leistungen wurden in Höhe der Globalzuweisung weitergereicht.

Die Mehrmittel zur weiteren Umsetzung des Jugendfördergesetzes (Weiterreichung des bereinigten Produktsummenbudgets für Angebotsformen 1-5 zuzüglich Produkte 80628-80630) sowie zur Umsetzung des Familienfördergesetzes, (Sonderkalkulation für Angebotsformen 1, 2,3 und 6) wurden ausgereicht. Diese Mittel sind im Teilbudget freiwillige Leistungen enthalten, können aber zur Verstärkung des A-Teils der Kapitel 4010 und 4011 herangezogen werden.

 

Zur Angebotserweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatungen wird dem Amt für Soziales das Budget um jeweils 130.000 € erhöht. Hiermit wird dem in der Sitzung des Hauptausschusses am 01.06.2021 geäußerten Wunsch entsprochen.

 

  • Die Bemessung der steuerbaren Ausgaben im Bereich der Ausgabenfelder A 05 (bewegliches Vermögen) und A 09 (pauschalierte Ausgaben) ist ebenfalls nach dem grundsätzlichen Vorgehen der Ansatzfortschreibung 2021 erfolgt. Zusätzlich wurden unbedingt notwendige Mehrbedarfe und die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2021-2025 berücksichtigt. Es konnten zur Einhaltung des Budgetrahmens nicht alle Anmeldungen Berücksichtigung finden. Sachverhaltsbezogene Mehrbedarfe und politische Schwerpunktsetzungen, insbesondere Sachverhalte aus der Hauptausschusssitzung am 01.06.2021, sind zudem berücksichtigt (siehe Anlagen 6, 6a, 8, 8a).

 

  • Bei dem Ausgabenfeld A03 (Tiefbauunterhaltung) erfolgte die Veranschlagung auf der Grundlage der vorgegebenen Leitlinie. Die Bemessung des Ausgabenfeldes A 04 (Grünflächenunterhaltung) orientiert sich ebenfalls an der Ansatzfortschreibung 2021. Hinzu treten jeweils in beiden Haushaltsjahren 500.000 € aus der Überführung des Sonderprogramms "Ökologisierung der Grünflächenämter" in die Globalsummenzuweisung. Die Verstetigung der Mehrmittel zur Stärkung der Grünflächenämter sowie zur Pflanzung und Pflege der Straßenbäume sind in den Personalkosten enthalten.

 

  • Die Veranschlagung der Hochbauunterhaltung (A02) erfolgt gemäß der vorgegebenen Leitlinie. Für das Haushaltsjahr 2022 wird zusätzlich ein Nachholbetrag ausgehend entsprechender Minderausgaben des Haushaltsjahres 2020 eingeplant. (siehe Anlage 5)

 

Die Systematik der Veranschlagung der Hochbauunterhaltung für Schulen im Einzelplan 37 wird beibehalten. Um eine verbesserte Ausgabensteuerung der Mittel für die Hochbauunterhaltung außerhalb von Schulen zu erreichen, wird bereits seit dem Haushaltsjahr 2020 mit Ausnahme der Mittel für die kleine bauliche Unterhaltung und der Hochbauunterhaltung des Straßen- und Grünflächenamtes eine Zentralisierung bei Kapitel 3306 vorgenommen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Eine Aufteilung der Summe erfolgt im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltungsplanung.

 

  • Der Bedarf für das Ausgabenfeld A 08 (Grundstücksbewirtschaftung) basiert auf dem Ansatz des Haushaltsjahres 2021 unter der Berücksichtigung der von den betroffenen Bereichen übermittelten Fortschreibungstatbestände. Hierzu zählen insbesondere Neuanmietungen von Büroflächen, der Flächen für das Gesundheitsamt im Gebäude Turmstr. 21 sowie von Schulcontainern. Näheres ist den beigefügten Anlagen 7 und 7a zu entnehmen.              
     
  • Lehr- und Lernmittel (A 01) wurden jeweils in Höhe der Veranschlagungsleitlinie zuzüglich eines Nachholbetrages für das Haushaltsjahr 2022 zugewiesen.

 

  • Bei der Veranschlagung ist folgendes zu beachten: Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A 01, A 02, A 03, A 07 und A 08 nicht zulässig. Ausgaben für Aus- und Fortbildung (Titel 525 01) sollen nur fachspezifische Ausgaben enthalten.

 

  • Die Veranschlagung der Personalmittelsumme erfolgte auf der Basis des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen unter Beachtung weiterer Berechnungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für den Personalplafond sowie der Personalmittelrichtwerte, fortgeschrieben u.a. um Stellenabgänge und -zugänge sowie die von der Senatsverwaltung für Finanzen anerkannten Fortschreibungstatbestände. Bei der Eckwerteermittlung wurden diese Sachverhalte bereits berücksichtigt, sofern ihr Umfang bereits feststeht. Teilweise sind hierzu noch Änderungen im Rahmen der technischen Fortschreibung zu erwarten, die ggf. im Rahmen einer Nachschiebeliste im Bezirkshaushalt zu berücksichtigen sind.              
    Da die prognostizierten Personalausgaben nicht die Höhe der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Personalmittelrichtwerte erreichten, wurden zentral die Mittel für 12 Trainees eingestellt. Die Restmittel werden anteilig auf die Geschäftsbereiche umverteilt, so dass die Ämter in ausgewählten Fällen personelle Mehrbedarfe finanziell untersetzen können.

 

Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets

 

Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2020 vorgenommen (Anlagen 4 und 4a). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.

Einnahmen

 

  • Der Eckwert für das Einnahmefeld E03 (Verwaltungseinnahmen) beruht auf den Berechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Aufteilung auf die Geschäftsbereiche erfolgte prozentual an den bereinigten Gesamteinnahmen 2018 bzw. 2019 analog der Berechnung der SenFin (siehe Anlage10). Die Geldbußen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung (Titel 11202) werden ab dem Haushaltsjahr 2022 nicht mehr beim Einnahmefeld E03 nachgewiesen, sondern sind nunmehr Bestandteil des Wirtschaftsplans.

 

Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die in der Anlage 2 aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern zu veranschlagen. Die Aufteilung der Einnahmen E 04 kann der Anlage 11 entnommen werden.

 

  • Darüber hinaus werden durch das Bezirksamt auch Vorgaben für die Einnahmefelder E 01 (zweckgebundene Einnahmen) und E 02 (managementbedingte Einnahmen) gemacht (siehe Anlage 9), sofern nicht eine zwingende unmittelbare Ausgabenkorrespondenz gegeben ist. Die Vorgabe umfasst im Feld E 01 vornehmlich die erwarteten Abführungen aus der Parkraumbewirtschaftung an den Haushalt (Gewinnabführung und Regiekosten), Erstattungen des JobCenters für Personal- und Sachausgaben der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Personalkostenerstattung aus Gestellungsverträgen im Jugendamt, die erwarteten Erstattungen für Bauvorbereitungsmittel sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Im Feld E 02 werden ausschließlich Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen vorgegeben. Der Eckwert für die Grundstücksverkaufserlöse entspricht den durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Beträgen.

 

  • In eigener Verantwortung können weitere, nicht bereits in die Vorgabe einbezogene Einnahmen E 01 und E 02 veranschlagt werden, sofern deren kassenwirksame Vereinnahmung im entsprechenden Planjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gesichert gegenüber der SE Personal und Finanzen dokumentiert werden kann. Über die jeweilige Verwendung wird im Rahmen der Revision entschieden. Die eigenverantwortliche Veranschlagung von Einnahmen mit einer unmittelbaren ausgabeseitigen Zweckbindung bleibt davon unberührt.

 

Haushaltsjahr 2023

 

Für das Planjahr 2023 sind grundsätzlich die Ansätze aus 2022 zu übernehmen. Im Einzelfall bestehende abweichende Vorgaben für 2023 gemäß den Anlagen 2 bis 11 sind zu beachten.

 

 

 

Pauschale Minderausgabe

 

Die mit dem Haushaltsbeschluss des Abgeordnetenhauses für das Haushaltsjahr 2021 etatisierte Pauschale Minderausgabe wurde in unveränderter Höhe auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 fortgeschrieben. Auf den Bezirk Mitte entfällt jeweils ein Betrag von 8.077.703 €.

 

Unter Berücksichtigung aller veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, der fortgeschriebenen Jahresergebnisse aus 2018 und 2019 sowie der uns von der Senatsverwaltung für Finanzen auferlegten Pauschalen Minderausgabe, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 ein Handlungsbedarf in Höhe von -8.115.669 € und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von -10.211.168 €.

 

Zum Ausgleich werden pauschale Minderausgaben ausgebracht (Titel 97203) und zur Hälfte zentral bei Kapitel 4500 veranschlagt. Die verbleibenden 50 % werden auf alle Bereiche / Ämter prozentual anteilig entsprechend der veranschlagten Beträge bei den Ausgabenfeldern 04, 05, 09 und T- freiwillige Leistungen sowie der Personalmittel der Titel 42201, 42701, 42801 und 42811 umgelegt (siehe Anlage 2a). Die Veranschlagung erfolgt grundsätzlich dezentral. Die Pauschale Minderausgabe für Bereiche bei denen in Spalte S der Eckwertetabellen ein Betrag unterhalb von 10 T€ ausgewiesen ist, erfolgt die Veranschlagung zentral im Kapitel 4500. Die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe in der Haushaltswirtschaft der Jahre 2022 und 2023 muss dann durch diese Bereiche/Ämter erfolgen

 

Die gebildeten Pauschalen Minderausgaben liegen rechnerisch unterhalb der gemäß Globalsummenschreiben 2022/2023 hier Textziffer 3.7 zulässigen 1 %-Grenze.

 

Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 02.07.2021 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 ist für Ende August 2021 vorgesehen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf die Anlagen 1 - 7 wird verwiesen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Auf die Anlage 2 wird verwiesen.

 

 

Berlin, den 08.06.Juni 2021

 

 

 

Stephan von Dassel

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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