Drucksache - 3214/V  

 
 
Betreff: Die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in ASOG -Unter-künften dringend verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JHA, Soziales und GesundheitJHA, Soziales und Gesundheit
Verfasser:Lötzer,JHA Siewer 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Antrag JHA+SozGes vom 08.06.2021
4. Beschluss vom 17.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. den Bereich Wohnraumakquise zur Vermeidung der Unterbringung in einer ASOG-Unterkunft (Obdachloseneinrichtung gemäß dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz) insbesondere für die Bedarfe von Familien auszuweiten. Gemeinsam mit dem Senat ist darauf hinzuwirken, dass die Verweildauer von Familien in ASOG-Unterkünften, soweit diese Art der Unterbringung nicht vermieden werden kann, deutlich reduziert wird.

 

  1. sich einen umfassenden Überblick über die Situation von Kindern und Jugendlichen in ASOG-Einrichtungen anhand der landesweiten ASOG-Liste für den Bezirk Mitte zu verschaffen. Dabei ist unerheblich, welcher Bezirk für diese Kinder und Jugendlichen und deren Familien formal zuständig ist.

 

  1. allen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien, die in ASOG-Unterkünften im Bezirk Mitte leben, den Zugang zu regelhaften und sozialräumlichen Angeboten des Bezirks zu ermöglichen. Sie sollen über diese Angebote informiert und zu deren Inanspruchnahme eingeladen werden. Die Zugänge sind niedrigschwellig zu organisieren. Dies betrifft Angebote des Bezirksamtes im Bereich der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit und Kultur aber auch Angebote freier und kommunaler Träger, der im Bezirk ansässigen Sportvereine und der soziokulturellen Infrastruktur sowie Initiativen in den Nachbarschaften.

 

  1. engen Kontakt zu den Familien mit Kindern zu unterhalten, die durch das Bezirksamt Mitte in ASOG-Unterkünften anderer Bezirke untergebracht wurden und werden bzw. den Kontakt zu den jeweiligen Jugendämtern zu vermitteln, um das Kindeswohl sicherzustellen, Kita- und Schulbesuch zu gewährleisten sowie durch aufsuchende Arbeit insbesondere Information und Zugang zu Bildungs-, sozialen und anderen integrativen Angeboten zu ermöglichen und deren Lebensbedingungen in den ASOG-Unterkünften deutlich zu verbessern.

 

  1. um eine bessere und ressortübergreifende Betreuung zu erreichen, soll sich die Zuständigkeit für Kinder, Jugendliche und deren Familien in ASOG-Einrichtungen entsprechend der Zuständigkeit für geflüchtete Familien in Einrichtungen des Landes nach dem Wohnortprinzip richten.

 

  1. Begehungen der ASOG-Einrichtungen zukünftig nicht nur mit Vertreter*innen des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes, sondern unter Einbeziehung des Integrations-büros und des Jugendamtes, hier insbesondere den zuständigen Regionaldiensten durchzuführen. Diese Begehungen sollen künftig regelmäßig im festzulegenden Rhythmus und nicht nur anlassbezogen durchgeführt werden. Mit den Bertreibenden der ASOG-Einrichtungen ist Kontakt herzustellen und zu pflegen.

 

  1. die Mindeststandards von ASOG-Einrichtungen an die Mindeststandards der LAF-Unterkünfte insbesondere für die Bereiche des Kinderschutzes und Gewaltschutzes (Einführung und Einhaltung von Konzepten), des Beschwerdemanage-ments, der sozialpädagogischen Betreuung vor Ort, und der regelmäßigen behördlichen Überprüfung anzupassen. Es ist dafür zu sorgen, dass die technische Ausstattung für digitalen Unterricht sowie digitale Teilhabe auch in anderen Kontexten regelhaft, über die Zeit der Pandemie hinaus, ermöglicht.

 

  1. den Eigenanteil an den Wohnkosten in seiner Höhe zu begrenzen und an die vorhandenen Richtlinien des LAF anzupassen.

 

  1. kontinuierlich und in Übereinstimmung mit dem Datenschutz Informationen über Minderjährige und Familien in den ASOG-Unterkünften im Bezirk Mitte unter anderem zu den Merkmalen „Alter“ (0-3,3-6,6-12,12-16, 16-18, 18-21), „Schulpflicht“, „chronische Erkrankungen“, „rperliche und psychische Beeinträchtigung“, „Schwangerschaft“, „alleinerziehend“ statistisch zu erfassen, um Förder- und Unterstützungsbedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu unterbreiten.

 

  1. r den Fall, dass bei einer entsprechenden Datenerhebung tatsächlich datenschutz-rechtliche Probleme bestehen sollten, den Senat dringlichst zu bitten, für die entsprechende Datenerhebung kurzfristig eine Rechtsgrundlage im Rahmen einer Verordnung oder Ähnlichem zu schaffen.

 

  1. aus den statistischen Erkenntnissen heraus Maßnahmen einzuleiten, um insbesondere die sozialräumliche und sozialpädagogische Betreuung in den Bereichen Erziehungsbeihilfe, Unterstützung bei der Suche nach Kita- und Schulplätzen, Unterstützung bei der Arbeitssuche/Ausbildungssuche bzw. Qualifizierung, Wohnungssuche, in Gesundheitsfragen, bei der Suche nach Sprachkursen, Freizeit- und Bildungsangeboten im Sozialraum, Beratung zu Asyl- und Aufenthaltsfragen, zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung sicherzustellen. Hierbei soll das Bezirksamt mit den sozialumlichen Akteuren, insbesondere Schulen, Schulsozialarbeit, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Familien-zentren, Vereinen, Ehrenamtlichen und migrantischen Selbstorganisationen Unterstützung zusammenarbeiten und sich abstimmen.

 

  1. mit den Akteuren in anderen Bezirken und dem Senat gesamtstädtische Konzepte, die über die eigene Zuständigkeit hinausgehen, zu entwickeln sowie konkrete Vereinbarungen zu treffen, um Kinder in ASOG- Unterkünften bestmöglich zu schützen und in ihrer Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne möge sich das Bezirksamt auch weiter dafür einsetzen, so schnell wie möglich die Gesamtstädtische Steuerung bei der Unterbringung einzuführen.

 

  1. über die Umsetzung der vorgenannten Punkte der BVV halbjährlich zu berichten, beginnend mit dem 30.11.2021.

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 30.11.2021

 
 

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