Drucksache - 3204/V  

 
 
Betreff: Klarheit für parkende Anwohner in Moabit schaffen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Lemke und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
01.09.2021 
57. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
29.09.2021 
58. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen erledigt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 08.06.2021
2. BE UNVG vom 29.09.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vielmehr so schnell wie möglich alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, das seit vielen Jahren übliche und praktizierte Schräg-Parken in der Tile-Wardenberg-Straße (zwischen Jagowstraße und Hansaufer auf der südlichen Seite und zwischen Jagowstraße und Wikingerufer auf der nördlichen Seite), auch durch Ergänzungen der bestehenden Fahrbahnmarkierungen, baulichen Maßnahmen und Beschilderungen kenntlich zu machen und das schräge Parken dort eindeutig anzuordnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV einstimmig, die Drucksache als in der Sache erledigt zu betrachten.

 

Begründung:

Am 1. Juni wurden offenbar die Anwohnerparkplätze in der Tile-Wardenberg-Straße durch das Ordnungsamt bestreift. Dabei wurden Verwarnungsgelder gegen dort schräg-parkende Fahrzeughalterinnen und -halter verhängt. Nicht etwa wegen einer fehlenden Plakette oder Parkschein, sondern aufgrund der dort seit vielen Jahren üblichen und praktizierten Form des Parkens schräg vom Bordstein, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offenbar nicht erkennbar war. Schrägparken führt zu einer Begrenzung der Fahrbahnbreite und somit zu geringer Durchfahrtsgeschwindigkeit in diesem reinen Wohngebiet.

 
 

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