Drucksache - 3110/V  

 
 
Betreff: Naturkindergarten ermöglichen, nicht verhindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA DIE LINKE vom 20.04.2021
2. Beschluss vom 22.04.2021
3. VzK ZB vom 15.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .09.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3110/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Naturkindergarten ermöglichen, nicht verhindern!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3110/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Betrieb eines Naturkindergartens mit 15 Plätzen in Mitte am Standort Plötzensee, Nordufer 26, zu ermöglichen.

Mit der Elterninitiative, die den Betrieb des Kindergartens ab dem 1. Mai 2021 vorsieht, soll diesbezüglich so schnell wie möglich Kontakt aufgenommen werden.

Dem Jugendhilfeausschuss ist in seiner Sitzung am 29. April 2021 über den Stand der Gespräche zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Da der Standort Plötzensee wegen der planungsrechtlichen Ausweisung als Außenbereich nach § 35 BauGB für den Naturkindergarten nicht in Frage kam und verschiedene andere rechtliche Aspekte zu klären waren, wurde am 29.04.2021 eine Behördenkonferenz mit der Antragstellerin abgehalten.

 

Der Naturkindergarten fand schließlich auf dem Grundstück Dohnagestell 8 seinen leider bis zum 31.12.2021 befristeten Standort. Eine Verlängerung der Befristung wäre zu prüfen.

 

Die Prüfung des Grundstückes Afrikanische Straße/ Seestraße ergab den Eigenbedarf des Fachvermögenträgers Schule, da das Grundstück seinem ursprünglichen Zweck als Schulgarten zugeführt werden soll. Es existieren konkrete Maßnahmeplanungen und bewilligte Mittel.

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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