Drucksache - 3085/V  

 
 
Betreff: Mietendeckel adé - was bedeutet das BVerG-Urteil für Mitte?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA AfD vom 20.04.2021

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Wohnungen und wie viele Mieter sind von dem Karlsruher Urteil zum sogenannten Mietendeckel nach Kenntnis des Bezirksamtes (ungefähr) durch Mieterhöhungen (bzw. Rücknahme der infolge des Mietendeckels eingeführten Mietsenkung) einerseits und Nachzahlungen andererseits betroffen?

 

2.      Was hat das Bezirksamt im Voraus unternommen, um Mieter auf dieses jetzt eingetretene und von zahlreichen Wohnrechtsexperten prognostizierte Szenario vorzubereiten?

 

3.      Was gedenkt das Bezirksamt, zu unternehmen, um insbesondere diejenigen zu unterstützen, die infolge der Coronakrise oder aus anderen Gründen keine Rücklagen für Nachzahlungen bilden konnten und nun direkt oder indirekt von Obdachlosigkeit bedroht sind?

 

 
 

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