Drucksache - 3081/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3081/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Anna-Lindh-Grundschule schnellstmöglich vom Schimmel befreien Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3081/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schulstandort in Gänze und grundsätzlich vom Schimmel zu befreien und gefahrlosen Unterricht und schulischen Alltag zu sichern. Ein Zeit- und Maßnahmeplan ist vorzulegen und öffentlich zu machen.
Im Sinne der Gefahrenabwehr sind die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Mögliche notwendige temporäre Ersatzstandorte für den Schulbetrieb sind unverzüglich bereitzustellen. Die Schule ist bei der Organisation des Schulbetriebs an anderen Orten zu unterstützen.
Die kontinuierliche Kommunikation mit der Schulleitung und den schulischen Gremien ist zu gewährleisten. Für das schulische Personal, Eltern und Schüler:innen sowie externe Nutzer:innen schulischer Räume sollen Ansprechpartner benannt werden.
Der BVV ist regelmäßig im Schulausschuss über den Stand der Realisierung dieses Antrags zu berichten.
Gleichzeitig ist bis zum Herbst 2021 eine Einschätzung des Gesamtsanierungsbedarfs des Schulstandortes vorzulegen und darzulegen, wie diesem abgeholfen werden soll.“
Das Bezirksamt hat am 10.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Derzeit werden alle realisierbaren Maßnahmen ergriffen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten. Hierzu wurden für alle Räume der Schule Luftfilter beschafft und in Betrieb genommen. Der Erfolg des Einsatzes der Luftfilter wurde durch Kontrollmessungen bestätigt. Weiterhin erfolgen diverse Spezialreinigungsmaßnahmen und Abdichtungsmaßnahmen, um mögliche Schimmelbelastungen zu reduzieren bzw. zu beseitigen.
Die Sanierung soll so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Hierzu wurden verschiedene Messungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden Gutachten erstellt. Bei den Gutachten unterscheiden wir zwischen Schimmelgutachten und Feuchte-gutachten. Bei den Schimmelgutachten werden Materialen beprobt und die Luftbelastung mit Sporen gemessen. Auf dieser Grundlage können der Sanierungserfolg und die Nutzbarkeit der Räume bestätigt werden. Die Feuchtegutachten beschreiben mögliche Ursachen des Schimmelbefalls und bilden somit die Grundlage der Sanierungsplanung. Wenn alle Gutachten vorliegen, wird auf dieser Grundlage eine Sanierungsplanung erstellt. Hierzu werden entsprechende Planungsbüros beauftragt.
Wenn die Sanierungsplanung vorliegt, werden auf der Grundlage der Planungsunterlagen Mittel beantragt. Die erforderlichen Leistungen werden dann ausgeschrieben und die Leistungen können dann beauftragt werden. Wenn eine belastbare Planungsunterlage vorliegt können Kosten und Bauzeiten abgeschätzt werden. Auf dieser Grundlage wird dann von der SE FM ein Zeit- und Maßnahmenplan erstellt, vorgelegt und veröffentlicht. Die für die Planung und Realisierung erforderlichen Mittel werden so schnell wie möglich beantragt. Mittel aus Förderprogrammen wurden beantragt und bewilligt. Hierbei handelt es sich um unterstützende Maßnahmen.
Es gibt im näheren Umfeld keine geeigneten temporären Ersatzstandorte, die den Platzbedarf der gesamten Schule abbilden können. Temporäre Ersatzstandorte können auch nicht kurzfristig geschaffen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, für einen Teil der Schule Ausweichflächen zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurden an der 48ten Schule Flächen angefragt und zugesagt. Da die Flächen an der 48ten Schule mittelfristig von dieser Schule benötigt werden, wurden weitere Planungen für Ersatzstandorte veranlasst. Da nur ein Teil der Schule ausgelagert werden kann, muss die Sanierung der Schule in Etappen erfolgen. Die Schule wird bei der Organisation des Schulbetriebes im Rahmen der Möglichkeiten durch das Schul- und Sportamt unterstützt.
Eine kontinuierliche Kommunikation zwischen Schulleitung und Schul- und Sportamt ist gewährleistet und ist derzeit sehr intensiv. Das schulische Personal, Eltern und Schüler:innen werden über die Schulleitung informiert. Externe Mieter wenden sich bei Bedarf direkt an das Schul- und Sportamt.
Der BVV wird regelmäßig im Schulausschuss über den Stand der Realisierung dieses Antrags berichten.
Der Gesamtsanierungsbedarf kann nach der Fertigstellung der Planungsunterlagen eingeschätzt werden. Die SE FM hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um von den Planer die Planungsunterlagen im Herbst 2021 zu erhalten.
A) Rechtsgrundlage § 12 i.V.m. §36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 10.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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