Drucksache - 3059/V
Zur Kenntnis genommen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3059/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Grünanlage an der Panke schützen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3059/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, den Eingang zur Grünanlage an der Osloer Straße 102 durch geeignete Maßnahmen gegen das ordnungswidrige Befahren sowie Parken durch Kraftfahrzeuge zu schützen. Diese Maßnahme soll so gestaltet sein, dass Polizei, Rettungsdienste etc. sowie notwendige Arbeiten der Daseinsversorgung und der Lieferverkehr für die Künstlerwerkstatt weiterhin möglich sind. Das Bezirksamt wird gebeten, die Maßnahme spätestens mit Beginn der Parkraumbewirtschaftung in dem Viertel umzusetzen. Sollte die Maßnahme bis dahin nicht umsetzbar sein, wird das Bezirksamt gebeten, die gepflasterte Verbindung zwischen Osloer Straße und Badstraße in die Kontrollgänge der Mitarbeitenden der Parkraumüberwachung intensiv einzubeziehen.
Das Bezirksamt hat am 18.01.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) beabsichtigt, dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit dem Bau einer massiven Schrankenanlage nachzukommen. Die Künstlerwerkstatt hat neben der Allgemeinheit/Öffentlichkeit als einziges ein echtes Erschließungsbedürfnis, welches die BVV auch in der Schriftliche Anfrage 1030/V „Nachfragen zur schriftlichen Anfrage „Grünanlage an der Osloer Straße 102“ 0951/V“ formuliert hat. Bei der Gelegenheit wird geprüft, dem direkt an der Osloer Straße sitzenden Architekturbüro die Zufahrtsmöglichkeit auf die öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu entziehen und auf die reguläre Erschließung über die Badstraße zu drängen. Dazu wird geprüft, die Schranke mit einem Schlüssel oder Kartenlesegerät auszustatten, sodass ausschließlich berechtigte Personen Zutritt erlangen. Eine Angebotsabfrage wurde initiiert, die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Es ist beabsichtigt, bei Sicherung der notwendigen finanziellen Mittel das wirtschaftlich günstigste Angebot im Jahr 2022 umzusetzen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den .01.2022 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Neumann
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