Drucksache - 2990/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2990/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Einrichtung eines geschützten Fahrradweges in der Beusselstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2990/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) einen geschützten Fahrradweg (sog. Protected-Bike Lane) auf der Beusselstraße zwischen Siemensstraße und Kaiserin-Augusta-Allee einzurichten.
Das Bezirksamt hat am 02.11.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Dem neusten Entwurf des Radvorrangnetzes für Berlin entsprechend ist die Beusselstraße nicht im Vorrangnetz enthalten. In Nord-Südrichtung verläuft dieses nach dem S-Bahnhof Beusselstraße über die Sickingenststraße und anschließend das Goslaer Ufer bzw. die Siemensstraße und anschließend die Stromstraße. Dennoch misst der Bezirk einer zukünftigen Ertüchtigung der Beusselstraße große Bedeutung bei und ist der Auffassung, dass die Beusselstraße dem „dynamisch wachsenden“ Vorrangnetz für den Radverkehr hinzugefügt werden sollte. Das Vorrangnetz des Radverkehrs versteht der Bezirk als maßgebliches Instrument der Priorisierung zukünftiger Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland. Nur wenn die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltung hier kongruente Planungsabsichten haben, können die Herausforderungen der Verkehrswende entsprechend dem Mobilitätsgesetz gemeinsam bewältigt werden. Das Bezirksamt hält die Erstellung eines Verkehrskonzepts an dieser Stelle vorbehaltlich der nicht erfolgten Prioritätenabwägung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung sowie der maßgeblich raumwirksamen Straßenbahnplanung (die sich nur integrieren ließe, wenn feststünde, wie genau die Trasse verlaufen soll) aktuell für nicht zielführend. Bei einer veränderten Prioritätensetzung des Landes wird das Bezirksamt aber eine entsprechende Initiative ergreifen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 02.11.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Für die Leiterin der Abteilung Bezirksbürgermeister von Dassel |
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