Drucksache - 2969/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens I-34 „Engelbecken“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 26.02.2021
2. Anlage I-34Plan1997

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 05.02.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2969/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

den Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens I-34 „Engelbecken“

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23. 02 .2021 beschlossen:

 

I.

1. Das Bebauungsplanverfahren I-34 für die Grundstücke Heinrich-Heine-Straße 8/8a/9-14, Legiendamm 2-28, Waldemarstraße 1-17 und Dresdener Straße 31-35 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird eingestellt.

 

Begründung:

Das Planerfordernis für das Verfahren ist nicht mehr gegeben und kann eingestellt werden. Die Mitteilung der Beabsichtigten Einstellung des Verfahrens an die zuständigen Senatsverwaltungen ergab, dass keine Bedenken hiergegen bestehen.

 

Das Planverfahren ist mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 132/94 vom 16.08.1994 für das Gebiet zwischen Annenstraße, Heinrich-Heine-Straße, Legiendamm, Waldemarstraße (Bezirksgrenze) und Dresdener Straße aufgestellt worden.

 

In Folge der Bautätigkeit auf Grund der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB wurde der Geltungsbereich mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 386 vom 30.09.1997 auf den o.g. Bereich reduziert. Weitere Verfahrensschritte erfolgten keine. Mit der fast vollständigen baulichen Nutzung des Areals hat sich die Steuerungsmöglichkeit des Bauleitplans erschöpft.

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 23.02.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlage

1) Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-34

 
 

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