Drucksache - 2960/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 3 2200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2960/V
Vorlage – zur Beschlussfassung – über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2021 bis 2025
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügtem Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2021 bis 2025 wird zugestimmt. Dieser ist in Form eines elektronischen Vordrucks bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.
A) Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV zu § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.
Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2021 bis 2025 bildet die Beschlussfassung des Senats vom 22. September 2020 über die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 einschließlich des entsprechenden Investitionsprogramms. Das Investitionsprogramm wurde in der Darstellung auf einen zehnjährigen Zeitraum erweitert, wobei die Raten ab 2026 nur informativen Charakter besitzen. Die Gesamtanmeldungen stehen wegen ihres erheblichen Umfangs nur als Datei (ein durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebener Vordruck mit 56 Spalten und 157 Zeilen) zur Verfügung. Bei den in Papierform und im pdf- Format beigefügten Anlagen handelt es sich um Auszüge der Anmeldungen.
Die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2021 bis 2025 gliedern sich in folgende Bereiche:
1. Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung (Anlage 1)
Zu den Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung gehören alle Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€. Dazu zählen auch Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und der Kauf von Grundstücken. Dem Bezirk Mitte wurden zur Finanzierung der o.g. Sachverhalte jährliche Raten in Höhe von jeweils 7.080 T€ für die Jahre 2022 bis 2025 zugewiesen.
Für die Investitionsplanung 2021 bis 2025 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der pauschalen Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:
Die Raten für 2021 sind bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen worden und daher nicht veränderbar, weshalb auf eine Darstellung verzichtet wurde.
Nach Revision der angemeldeten Maßnahmen (Verschiebung, Anpassung und ggf. Korrektur von Raten) konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der stetig steigenden Baukosten (lt. Baupreisindex Hochbau 3,6 %, Straßenbau 4,0 % und Landschaftsbau 3,7 % pro Jahr) ist mit einer Erhöhung der Gesamtkosten bei vielen Maßnahmen zu rechnen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist auch mit einer längeren Bauzeit der Maßnahmen zu rechnen, welche unweigerlich zu Mehrkosten führt. Um bereits begonnene Maßnahmen weiterführen zu können, ist es unabdingbar, dass nicht alle Mittel titelkonkret untersetzt werden, sondern eine Reserve (hier: 4500/71901- Pauschale Zuweisung für Investitionen) veranschlagt wird. Die in den vergangenen Jahren für diese Fälle zur Verfügung stehende „Rücklage FM“ ist aufgebraucht und es stehen ab 2021 keine weiteren Mittel zur Verfügung. Fehlende Mittel würden so unweigerlich zu einem Baustopp führen.
2. Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Anlage 2)
Sofern die Gesamtkosten für Baumaßnahmen über 5.500 T€ liegen, werden die Investitionsmittel gezielt zugewiesen. In gesonderten Fällen können auch Mittel gezielt zugewiesen werden, wenn diese Grenze unterschritten wird (z.B. „Grundinstandsetzung des Innenbereiches des Turmbaus des Französischen Doms“).
Die finanziellen Auswirkungen von zugewiesenen zu angemeldeten Mitteln der gezielten Zuweisung stellen sich wie folgt dar:
Die Ausgaben für die angemeldeten Maßnahmen übersteigen die bisherigen Anmeldungen in den Haushaltsjahren 2022 und 2024. Im Haushaltsjahr 2022 resultieren die höheren Anmeldungen im Wesentlichen aus einer Aktualisierung der Rate für die Charlotte-Pfeffer-Schule, die dem Stand der Bauausführung entspricht. Ein Ausgleich, wie von der Senatsverwaltung für Finanzen erwünscht, kann nicht erbracht werden, da alle in Frage kommenden Maßnahmen bereits begonnen wurden bzw. kurz vor der Ausführung stehen. Die Überschreitung im Haushaltsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus der Berücksichtigung der bereits anerkannten Planänderung für die begonnene Maßnahme Carl-Kraemer-Grundschule sowie aus der Anpassung der Gesamtkosten für den Neubau der Sporthalle Lessing-Gymnasium aufgrund der aktuellen BPU. In 2024 könnte ein Ausgleich nur durch die Verschiebung von mindestens 10 noch nicht begonnenen Schulbaumaßnahmen auf spätere Haushaltsjahre erfolgen. Ob und in welcher Höhe die angemeldeten Maßnahmen berücksichtigt werden, entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen.
Lt. Aufstellungsrundschreiben AR 21/25 sind Maßnahmen des Schulbaus die der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive zugerechnet werden aus dem bezirklichen Investitionsprogramm zu streichen. Diese werden künftig im Kapitel 2712, Titel 70202 - Großsanierung von Schulgebäuden - nachgewiesen. BSO-Maßnahmen, die zu dieser Tranche gehören, wurden farblich markiert und entsprechend als wegfallend gekennzeichnet.
3. Anmeldung von investiven Beschaffungen des Ausgabefeldes A05 (Anlage 3) (bewegliche Sachen)
Die Anmeldung von investiven Beschaffungen ist Bestandteil der Finanzplanung. Diese werden nicht gesondert zugewiesen, sondern müssen aus der Globalsumme finanziert werden und stehen somit unter einem Finanzierungsvorbehalt. Im Gegensatz zu den Ansätzen der pauschalen und gezielten Zuweisung dürfen diese während der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 verändert werden. Investive Beschaffungen werden in der Regel für die Jahre des Doppelhaushalts angemeldet. Aufgrund der durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Ausweitung des Investitionsprogramms auf 10 Jahre wurden auch Anmeldungen für den Zeitraum 2024 bis 2030 aufgenommen, welche ausschließlich informativen Charakter haben, da der Bezirk im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung über die Finanzierung der investiven Beschaffungen entscheidet.
4. Sonstige Investitionen (Anlage 4) Die sonstigen Investitionen untergliedern sich in:
4.1 Darlehen Die Mittel für Darlehen werden mit der Globalsumme gesondert zugewiesen. Sie gehören zum Z-Teil und werden zu 100 Prozent basiskorrigiert.
4.2 Kauf von Wertpapieren für Stiftungen Stiftungsmittel werden im Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen veranschlagt. 4.3 übrige Investitionen Hier wurde der Bezirkszuschuss zum Ausbau der Tagespflege im Rahmen der Investitionsprogramme aufgenommen. Die Mittel werden nicht gesondert zugewiesen, sondern müssen aus der Globalsumme bereitgestellt werden. Die veranschlagten Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten werden durch zweckgebundene Einnahmen und aus der Rücklage finanziert.
B) Rechtsgrundlagen:
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Wie in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 16.02.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel
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