Drucksache - 2940/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Herr Spallek antwortet. „Sehr geehrter Herr Vorsteher, Sehr geehrte Damen und Herren der antragsstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und alle anderen. Ich beantworte für das Bezirksamt die Frage wie folgt: Frage 1 Dem Bezirksamt liegen keinerlei konkrete Informationen vor, wann wieder eine Nutzung der Sporthallen, über die bestehende Ausnahmeregelung hinaus, für die Vereine möglich sein wird. Die aktuelle SARS-CoV2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 11.02.2021 regelt im §18 die Ausnahmen für einen Sportbetrieb in den Sportanlagen. Dies betrifft in Mitte unterandern Bundes- und Landeskader, Athleten*innen, Berufssportler*innen, sowie ärztlich verordnete Rehabilitationssport oder Rehabilitationstraining. Das wird von den Vereinen auch so genutzt.
Frage 2 Bereits in Frage 1 beantwortet.
Frage 3 Die bezirkliche Sportverwaltung steht im ständigen Austausch mit der der zuständigen Senatsverwaltung. Gemeinsam mit dem Bezirkssportbund werden die Initiativen des Landessportbundes unterstützt.“
Es bestehen keine Nachfragen.
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