Drucksache - 2879/V  

 
 
Betreff: Kreuzung Tegeler Straße Ecke Lynarstraße wieder kindersicher machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Diedrich sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 19.01.2021
2. Beschluss vom 28.01.2021
4. Kreuzung_Tegeler_Straße_Ecke_Lynarstraße_wieder_kindersicher_machen_Anlage_Schreiben_SenUVK
3. VzK SB vom 13.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 27.07.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2879/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Kreuzung Tegeler Straße Ecke Lynarstraße wieder kindersicher machen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2879/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich kurzfristig bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr, in Abstimmung mit den anliegenden Kindertagesstätten und -läden, für eine sichere Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Tegeler Straße/Lynarstraße einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat am 03.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Senatsverwaltung verweist regelmäßig darauf, dass die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Politik zwar für eine transparente und zugewandte öffentliche Verwaltung selbstverständlich ist und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bezirke hierbei auch in vielerlei Hinsicht unterstützt, dieser Unterstützung aber aufgrund der Grundsätze der Verfassung von Berlin (VvB) und der begrenzten Ressourcen auf Senatsseite auch Grenzen gesetzt sind.

Die Senatsverwaltung führt weiter aus, dass sie im Kern ausschließlich ihr eigenes Handeln im Rahmen der ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung verantwortet und bittet um Verständnis, dass Anfragen, die die Zuständigkeit der Senatsverwaltung betreffen daher grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus oder direkt an sie zu stellen sind, jedoch nicht über das Bezirksamt. Entsprechende Bitten um Zuarbeit werden daher regelmäßig abgelehnt.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

 

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 03.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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