Drucksache - 2860/V  

 
 
Betreff: Abkürzungsverkehr mit Pkws von der Stralsunder Str. 6 durch den Innenhof (DEGEWO) bis Demminer Straße 3 untersagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Waldeck 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 19.01.2021
2. Beschluss vom 28.01.2021
3. VzK SB vom 25.06.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  01.06.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2860/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Abkürzungsverkehr mit Pkws von der Stralsunder Straße 6 durch den Innenhof (DEGEWO) bis Demminer Straße 3 untersagen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2860/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der DEGEWO dafür einzusetzen, dass die Zufahrt in den Innenhof bis Demminer Str. 3 verhindert wird z. B. durch die Installierung von Pollern.

 

Das Bezirksamt hat am      08.06.2021    beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die DEGEWO hat sich bisher nicht mit diesem Anliegen an das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) gewandt. Das proaktive Eingreifen in Konflikte, die sich ausschließlich auf private Fläche beziehen, ist dem SGA nicht möglich. Sollten konkrete Vorschläge seitens der DEGEWO als Eigentümer dem Straßen- und Grünflächenamt unterbreitet werden, die Auswirkungen auf öffentlich gewidmetes Straßenland haben (z.B. das Setzen von Pollern), wird sich im Rahmen der Antragsprüfung der Problematik angenommen werden.

 

Bestehende Gehwegüberfahrten sind jedoch grundsätzlich (z.B. Rettungs- oder Müllfahrzeuge) von Hindernissen freizuhalten.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den          .             .2021

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 
 

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