Drucksache - 2836/V  

 
 
Betreff: Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz und die anderen Mitglieder der AfD-Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA AfD vom 19.01.2021
2. Antwort vom 02.02.2021

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Lebensmittelkontrollen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Bezirk Mitte durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Wie viele Nachkontrollen fanden bei den geprüften Bäckereien, Metzgereien, Imbissen, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, im Großhandel und bei Lieferanten für gastronomische Betriebe statt? (Bitte in absoluten Zahlen.)

 

  1. Wie viele Mitarbeiter waren 2018, 2019 und 2020 im Außendienst in der Lebensmittelkontrolle des Bezirksamtes Mitte tätig, und welche personellen Änderungen sind 2021 ggf. vorgesehen?

 

  1. Findet weiterhin aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Veröffentlichung der Berichte der Lebensmittelkontrollen unter Nennung des Namens des Betriebes statt, obwohl das Bundesverfassungsgericht (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018) bereits im Frühjahr 2018 gerade unter Abwägung von datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Gründen entschieden hatte, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln zulässig ist und auch online erfolgen darf und der Gesetzgeber im April 2019 den §40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) dementsprechend geändert hatte?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse aus der Verwaltung, aus welchen Gründen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018) durch den Berliner Senat bis zum 30.04.2019 nicht umgesetzt wurde, obwohl ihn das Urteil des BVerfG dazu verpflichtet hatte?

 

  1. Hat sich das Bezirksamt Mitte schon einmal mit dem Pankower Stadtrat in Verbindung gesetzt, um sich über die dort erfolgte Umsetzung der Richtlinie in Form eines einfachen Smiley-Systems (https://pankow.lebensmittel-kontrollergebnisse.de) zu informieren und sich ggf. bei einer Umsetzung im Bezirk Mitte helfen zu lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Schritte plant das Bezirksamt Mitte, um seiner Verantwortung gegenüber dem Bürger in Sachen Lebensmittelkontrollen, das heißt hinsichtlich seiner Informationspflicht insbesondere bei Betrieben mit Hygienemängeln, in Zukunft besser nachzukommen?

 

 
 

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