Drucksache - 2823/V  

 
 
Betreff: Änderung der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe II-188 und II-189
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 10.12.2020
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .11.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 45 852

 

Bezirksverordnetenversammlung                                       Drucksache Nr.: 2823/V 

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Änderung der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe II-188 und II-189

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 beschlossen:

1.                   Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-188 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die Teilfläche des Flurstücks 391 bis zur Straßenmitte der Erna-Samuel-Straße und das Flurstück 382 reduziert, sowie um die Flurstücke 385 und 386 erweitert. Der Bebauungsplan umfasst zukünftig das Grundstück Erna-Samuel-Straße 5, die Fläche zwischen dem Grundstück Quitzowstraße 83 und Ellen-Epstein-Straße (Flurstück 350 und 351), die Grundstücke Quitzowstraße 83-91, Siemensstraße 21-26A und Teilflächen der Erna-Samuel-, Ellen-Epstein-, Quitzow- und Siemensstraße. Maßgeblich ist die anliegende Übersichtskarte zu den Änderungen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne II-188, II-189.

2.                   Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-189 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die die Flurstücke 385 und 386 reduziert und um das Flurstück 382 erweitert. Der Bebauungsplan umfasst zukünftig das Grundstück Siemensstraße 27, das das Grundstück Siemensstraße 27 umschließende Flurstück 387 und Flurstück 382 sowie Teile der Siemens- und der Erna-Samuel-Straße. Maßgeblich ist die anliegende Übersichtskarte zu den Änderungen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne II-188, II-189.

 

Begründung

 

Zu I. und II.

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne II-188 und II-189 werden an die bestehenden Nutzungsverhältnisse und die Planungsziele der Bebauungspläne angepasst. Die auf den Flurstücken 383 und 386 liegende Zufahrt zu den Gewerbebetrieben/-grundstücken sowie das zum gewerblich genutzten Grundstück Siemensstraße 26 gehörende Flurstück 385 werden dem Bebauungsplan II-188, der die Festsetzung eines Gewerbegebietes zum Inhalt hat, zugeschlagen. Dies entspricht auch dem Antrag einer Eigentümerin um Änderung der Geltungsbereiche mit dem Ziel, dass die in ihrem Besitz befindlichen Flurstücke in nur einen Bebauungsplan liegen.
Die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-188 um die Teilfläche des Flurstückes 391 bedingt sich durch die Nutzung des Flurstücks als Bahnfläche. Auf ihr befindet sich eine Zuwegung zum östlich der Fläche liegenden Betriebsgebäude für Schienenverkehr.

 

 

A)     Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 7 BauGB

§ 15 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 01.12.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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