Drucksache - 2818/V  

 
 
Betreff: Eissport in Mitte unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDU, Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Hemmer und die anderen der Fraktionen der CDU und der FDP 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag CDU, FDP vom 30.11.2020
2. Beschluss vom 01.12.2020
3. VzK SB vom 21.12.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text sieheckseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 15.12.2020

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2818/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Eissport in Mitte unterstützen“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2020 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2819/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen und den betroffenen Sportvereinen wie unter anderem WERC und FASS zu prüfen, wie eine Nutzung der Außeneisbahn am Erika-Hess-Eisstadion durch die Sportvereine auch in der Zeit des Umbaus und des Betriebs des EHE als Impfzentrum gewährleistet werden kann.

Sollte dies vor Ort nicht möglich sein, so ist zusätzlich zeitnah zu prüfen, ob ggf. alternative Eisflächen in anderen Bezirken für die obige Nutzung kurzfristig verfügbar gemacht werden können, um den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine aufrecht erhalten zu können. Ebenso ist zu prüfen, ob Sportvereine, die unverschuldet wirtschaftliche Verluste (wie zum Beispiel durch den „Verlust“ des Heimstadions) erleiden, wirtschaftlich unterstützt werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 15.12.20 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Bezirksamt liegt ein dringendes Ersuchen der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), Herrn Staatssekretär Matz vor. Hierin wird um Unterstützung zur Errichtung eines Impfzentrums im Erika-Heß-Eisstadion (EHE) bis voraussichtlich 30.06.2021 gebeten und bestätigt, dass dieser Standort für die Nutzung als Impfzentrum gegen Covid-19 Infektionen dringend benötigt wird.

Die bezirkliche Sportverwaltung hat mit Bekanntwerden der Entscheidung der SenGPG, das EHE zum Impfzentrum umwidmen zu wollen, umgehend Kontakt mit dem Berliner Eissportverband, den „Hallenbetreibern“ und den zuständigen Personen für die Koordination der Eiszeiten aufgenommen. Auf Veranlassung der bezirklichen Sportverwaltung wurden die Nutzerinnen und Nutzern des Eisstadions am Montag, den 23.11.20, durch Vertreter der SenGPG umfassend informiert. Gleichzeitig hat sich der Bezirk bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, dass die Freifläche im EHE für eine sportliche Nutzung zumindest für die Aufbauphase erhalten bleibt. Deshalb findet auf der Freibahn derzeit weiterhin das Vereinstraining (z.B. 10 Kinder bis 12 Jahre plus Trainer auf einer halben Bahn) sowie der Schul- und Kitasport statt. Davon profitieren u.a. auch die Sportvereine F.A.S.S. und WERC.

Zur Absicherung des Kadersports insbesondere für den Eiskunstlauf sind mit dem Landessportbund, dem Berliner Eissportverband, den Vertretern des Sportforums und des Bezirksamt Charlottenburg/Wilmersdorf, den Bundes- und Landestrainerinnen Trainingszeiten in anderen Eishallen Berlin abgestimmt worden.

Die Unterstützung seitens des Bezirkes besteht darin, dass wir Trainingszeiten anbieten können und wir uns dafür einsetzen, dass dies auch auf anderen Eisbahnen Berlins (z.B. Neukölln) ermöglicht wird. Sollten weitere wirtschaftliche Hilfen notwendig werden, können diese beim Landessportbund beantragt werden. Dem Bezirk stehen dafür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.

Wir haben somit die angespannte Lage nicht nur im Blick, sondern arbeiten gemeinsam an Lösungen. Einen vollumfänglichen Ersatz für das EHE wird es jedoch nicht geben können.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 15.12.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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