Drucksache - 2778/V  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-83-1VE „Schill-/Kurfürstenstraße“ und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 12.11.2020
2. Anlage 1-1-B-Plan-II-83-1VE-Auswertung-Behoerdenbeteiligung
3. Anlage 1-2-B-Plan-II-83-1 VE_Auswertung-Behoerdenbeteiligung-Anlage
4. Anlage 2-B-Plan-II-83-1 VE_Planzeichnung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .10.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2778/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-83-1VE „Schill-/Kurfürstenstraße“ und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 beschlossen:

 

I.  1.  Die Auswertung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 2.  Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Begründung:

 Zu 1. und 2.: siehe Auswertung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit zusammenfassenden Ergebnis vom 09.10.2020 zum Entwurf des Bebauungsplanes II-83-1VE (Anlage 1, 2)

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 27.10.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlage

1) Zusammenfassendes Ergebnis und Auswertung der Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB

2) Bebauungsplanentwurf II-83-1VE vom März 2020

 
 

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