Drucksache - 2757/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2757/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Sport eine Chance geben Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2757/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, die freien Zeiten, die für den Zeitraum der Einschränkungen durch die Coronaverordnung vom 29.10.2020 auf ungedeckten Sportstätten entstehen, an Kindersportgruppen von Vereinen und Jugendeinrichtungen zu vergeben. Nach dem Vereinssport wieder erlaubt sein wird, sollen die Platzzeiten wieder an die vorherigen Inhaber zurückgegeben werden.
Das Bezirksamt hat am 16.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die ungedeckten Sportanlagen der bezirklichen Sportverwaltung sind grundsätzlich für den Sportbetrieb entsprechend den aktuell geltenden Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit. Zusätzlich ist das Poststadion und das Stadion Rehberge an den Wochenenden Samstag und Sonntag von 09.00 bis 17.00 Uhr offen. Damit besteht für den erlaubten Personenkreis weiterhin die Möglichkeit einer sportlichen Betätigung nachzugehen. Bei weiteren Lockerungen für eine sportliche Betätigung ist mit allen Nutzerinnen und Nutzern verabredet, dass die bestätigten Vergabe- und Nutzungszeiten wiederaufleben und eingesetzt werden. Mit Hinweis auf die Nutzung von Grünflächen muss festgehalten werden, dass das Straßen- und Grünflächenamt die Regeln, die das Grünanlagengesetz festlegt nur im Rahmen des § 6 GrünanlG auslegen kann. Darüber hinausgehende Nutzungen sind über Ausnahmegenehmigungen zu beantragen und können dann nach Prüfung jedes Einzelfalles und bei überwiegendem öffentlichen Interesse genehmigt werden oder müssen, wenn dies nicht der Fall ist entsprechend abgelehnt werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz, § 6 GrünanlG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 16.03.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |