Drucksache - 2743/V  

 
 
Betreff: Bewohner der Prinzenallee 5-6 schützen!

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 27.10.2020
2. ÄA Piraten vom 03.11.2020
3. Austauschblatt CDU vom 03.11.2020
4. Beschluss vom 05.11.2020
5. VzK SB vom 21.10.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 17.03.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600             

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2743/V 

Mitte von Berlin 

 

_____________________________________________________________________________ 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bewohner der Prinzenallee 5-6 schützen!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2743/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf den Vermieter dahingehend einzuwirken, das eine Rattenbekämpfung erfolgt und die Zuwegung zum Mülllagerplatz für die BSR kurzfristig wiederhergestellt wird.

 

Das Bezirksamt hat am 23.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Rattenbefall ist seit geraumer Zeit auf der Grundstücksfläche anzutreffen (2018).

Die Hausverwaltung des Vermieters hat die Firma Rentokil zur Rattenbekämpfung eingesetzt. Die ergriffenen Rattenbekämpfungsmaßnahmen hatten nur geringen Erfolg, da die Müllstandsflächen der Wohnhäuser massiv durch Mieter verunreinigt werden. Es erfolgte eine Dauerbekämpfung durch den Schädlingsbekämpfer (SBK).

 

Aktuell (2021) ist die Firma MIB Krämer mit der Bekämpfung betraut. In Rücksprache des Gesundheitsamtes mit dem aktuell betrauten Schädlingsbekämpfer, ist dieser ist seit ca. 6 Monaten vor Ort tätig.

Offenbar wurde in diesem Gespräch auch, das die Hausverwaltung (DIM) nicht, oder unregelmäßig die Rechnungen der Schädlingsbekämpfung bezahlt. Dieser Umstand führt zu Verzögerungen in der Rattenbekämpfung.

 

Die BSR hat für die Müllentsorgung von Containerbehältnissen auf Mülltonnen umgestellt (240 Liter Tonnen, 26 Stück) die leichter abgeholt werden können – haben aber noch immer keinen Schlüssel für den Hof von der Hausverwaltung erhalten – um schneller und einfacher die Entsorgung durchführen zu können.

Die letzte Ortsbesichtigung machte eine Verbesserung der Situation erkennbar, weniger belaufene Rattenlöcher oder Müll neben den Tonnen waren ersichtlich. Es konnte jedoch festgestellt werden, dass Essenreste vor Rattenlöchern lagen und der Eindruck des Fütterns der Tiere entstand.

 

Die Hausverwaltung hat noch keine Reparaturen der durch Ratten unterwühlten Gehwege vorgenommen, die eine Unfallgefahr darstellen. Trotz mehrfacher Aufforderung reagiert die Hausverwaltung auch nicht auf Rückrufbitten des Gesundheitsamtes.

 

Mit Datum vom 16.10.2020 wurde die Anliegen Nr. 25149095/2020 - Abfall (illegale Beseitigung) auf Privatfläche - und Anliegen Nr. 25121110/2020 - Müll wurde von BSR nicht abgeholt, Mülltonnen reichen nicht aus - vom Ordnungsamt an die Bau- und Wohnungsaufsicht weitergeleitet. Dazu wurden Mieter und Hausverwaltung zu einer Ortsbesichtigung am 29.10.2020 eingeladen. Bei der Ortsbesichtigung zusammen mit der Beschwerdeführerin waren die Mängel auf dem Hof bereits beseitigt.

 

Es wurde aber ein Mangel am Aufzug festgestellt, der weiterverfolgt wird.

 

Dem Beschluss gemäß wird Vermieter seitig eine Rattenbekämpfung durchgeführt und eine Zuwegung für die BSR hergestellt. Die Hof-Schlüsselübergabe zwischen Hausverwaltung und BSR ist zwischen diesen Parteien zu klären.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine
 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

  keine
 

Berlin, den 23.03.2021

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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