Drucksache - 2742/V
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Das Bezirksamt wird ersucht, mit dem Personalrat zu prüfen ob auf freiwilliger Basis das Ordnungsamt seinen Dienstschluss für die Kontrolle der Sperrstunde anpassen kann. Darüber hinaus soll das Bezirksamt sich mit den anderen Bezirken abstimmen, um an geeigneter Stelle eine Änderung der Dienstzeiten des Ordnungsamtes zur Kontrolle der Sperrstunde zu erwirken. Im Rahmen der Pandemie Bekämpfung soll das Ordnungsamt: - sich eng mit dem Gesundheitsamt abstimmen, an welchen Orten die Anwesenheitslisten ungenügend geführt wurden, um diese Läden regelmäßig nachzukontrollieren - Orte, bei denen Regeln der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung nicht eingehalten werden, regelmäßig nachzukontrollieren. - Wiederholungen bei nicht Einhaltung der Regeln der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverrordnung entsprechend zu sanktionieren.
Erledigungsfrist: 10.05.2021 |
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