Drucksache - 2735/V  

 
 
Betreff: Genehmigungspraxis in Zeiten der Pandemie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Lemke und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 27.10.2020
2. Antrag Austauschbl. vom 01.12.2020
3. Beschluss vom 01.12.2020
4. VzK SB vom 14.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 03.08.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2735/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Genehmigungspraxis in Zeiten der Pandemie

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2735/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, kreative Vorschläge von Unternehmen, insbesondere der Gastronomie, wohlwollend zu prüfen und möglichst zu genehmigen, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen von Gastronomen im Außenbereich, um Gästen das Warten auf bestellte Speisen z.B. durch Schirme, Markisen, Aufstellung von Blumenkübeln o.ä. angenehmer zu machen.

 

Unternehmen der Gastronomie, die versuchen Einnahmeverluste durch die Beschränkungen der Coronapandemie auszugleichen und damit ihr Unternehmen zu retten, sollten vom Bezirksamt unterstützt werden.

 

Das Bezirksamt hat am       10.08.2021   beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Im Rahmen eines genehmigten Schankvorgartens sind Schirme, Markisen sowie Blumenkübel zugelassen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt während der Wintermonate Einhausungen / Pavillons sowie bestimmte Heizquellen geduldet.

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden jedoch bundesweit Maßnahmen beschlossen, die den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen weitgehend unterbunden haben. Somit gab es in den Wintermonaten kaum Nachfrage nach Gegenständen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in Außenbereich.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 10.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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