Drucksache - 2728/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht bei der Genehmigung von Weihnachtsmärkten folgende Kriterien zusätzlich zu den aktuellen Hygieneregeln zu berücksichtigen: - Auf der gleichen Fläche der vergangenen Jahre maximal nur ein Drittel der Stände zuzulassen - die Aufstellung der Stände muss sicherstellen, dass Menschen am Stand immer ausreichend Abstand zu vorbeigehenden Menschen besitzen. - Personal des Weihnachtsmarktes soll sicherstellen, dass die AHA-Regeln beachtet werden.
Begründung: Weihnachtsmärkte sind großartig. Unter Corona-Bedingungen sind Weihnachtsmärkte ein Gesundheitsrisiko. Im Vergleich zu einem Einkaufscenter kann bei einem Weihnachtsmarkt im Freien durch Beachtung der Hygieneregeln und größerer Sicherheitsabstände das Risiko deutlich kleiner als in einem Einkaufscenter gehalten werden. |
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