Drucksache - 2696/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 OE QPK Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Drs.-Nr. Mitte von Berlin
Vorlage -zur Beschlussfassung- über „Wahl eines Patientenfürsprechers für das Franziskus Krankenhaus Berlin nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte“ Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer der Wahlperiode wird Herr Joachim Brunner zum Patientenfürsprecher im Franziskus Krankenhaus gewählt. A) Begründung: In § 30 (1) des Berliner Landes Krankenhausgesetzes (LKG) heißt es: „Jede Bezirksverordnetenversammlung wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses oder der Krankenhäuser eine Patienten-fürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher“. Die Neuwahl im Franziskus Krankenhaus Berlin wurde notwendig, da die bisherige Patientenfürsprecherin ihr Amt aus persönlichen Gründen aufgeben musste. Für das Amt, das bis zum 15.08.2020 öffentlich ausgeschrieben war, gab es eine schriftlich eingereichte Bewerbung. Nach Prüfung der Bewerbung kam das Auswahlgremium des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zu folgendem Ergebnis: Das Auswahlgremium schlägt Herrn Joachim Brunner als neuen Patientenfürsprecher für das Franziskus Krankenhaus vor. Die Bewerbung von Herrn Brunner hat durch seine beruflichen und ehrenamtlichen Qualifikationen überzeugt, da er aufgrund seiner Ausbildung (Fachhochschule für Sozialversicherungsrecht bei der Deutschen Rentenversicherung) sowie seiner früheren Tätigkeit als Berater bei der Deutschen Rentenversicherung über Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratungsarbeit verfügt. Zudem ist er ehrenamtlich in einem Betreuungsbüro tätig. Es kann davon ausgegangen werden, dass er sich auch den Problemen der Patienten annehmen kann und diese strukturell einzuordnen weiß. Das Krankenhaus ist informiert und mit der Entscheidung einverstanden. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 dem Wahlvorschlag zugestimmt. Rechtsgrundlage: § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Aufwandsentschädigung aus Kapitel 4110 / Titel 41201
Keine Berlin, den 15.09.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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