Drucksache - 2695/V  

 
 
Betreff: Handlungskonzept BENN – Mitte 2020/2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 21.09.2020
2. Anlage Handlungskonzept

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 09.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung                               Drucksache Nr.: 2695/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Handlungskonzept BENN – Mitte 2020/2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt beschließt das „Handlungskonzept BENN – Mitte 2020/2021“ im Bezirk Mitte von Juli 2020 bis Dezember 2021

 

Begründung:

 

Das Handlungskonzept BENN – Mitte wurde zum zweiten und letzten Mal zum 30. Juni vom Verein für Berliner Stadtmission e. V. erarbeitet. Das Handlungskonzept hat analog zu dem Verfahren der QM – IHEKs (Integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept) zum Ziel, Potenziale, Herausforderungen und entsprechende Maßnahmen im Umfeld zweier Unterkünfte für geflüchtete Menschen in den Bezirksregionenprofile Brunnenstraße Süd (LAF-Unterkunft City Hotel 54) und Moabit Ost (ASOG-Vertragshostel VM Mansion) abzubilden. Zudem sollen Geflüchtete in den Unterkünften empowert und Beteiligungsprozesse angestoßen werden.

 

Das Handlungskonzept wurde auf Basis von Bedarfserhebungen (qualitative Befragungen und Beteiligungsgremien mit Geflüchteten aus den ausgewählten Unterkünften, Nachbar*innen, Träger, QMs, Nachbarschaftsinitiativen, Stadtteilkoordinator*innen) und Einschätzungen der Fachämter des BA Mitte im Rahmen der AG SRO erarbeitet.

 

Das Konzept wurde durch die fachlich zuständige OE Integrationsbeauftragte*r in der AG SRO vom 12.06.2020 vorgestellt, unter Berücksichtigung der Einschätzung der vertretenen Fachämter überarbeitet und im Umlaufverfahren mit Frist vom 30.06.2020 final abgestimmt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 15 i.V. mit § 36n BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 15.09.2020

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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