Ich frage das Bezirksamt:
- Die Genehmigung der Aktion des sogenannten Zentrums für politische Schönheit (ZPS) hat gezeigt, dass die Versammlungsbehörde auch politische Aktionen und Installationen als Versammlungen einstuft und dieses dann zu Schäden nicht zuletzt an Grünflächen im Bezirk führt. Wie wurde der Bezirk diesmal beim Genehmigungsverfahren für o.g. Aktion eingebunden?
- Welche Folgerungen ergeben sich für den Bezirk aufgrund von Forderungen von Seiten einzelner Bundestagsabgeordneter für die Absicherung der Bannmeile und die Betretungsregelungen der Grünfläche am und vor dem Reichstag?
- Wie beziffern sich die Schäden, die dem Bezirk durch die Stühleaktion entstanden sind?