Drucksache - 2653/V  

 
 
Betreff: Park am Nordbahnhof autofrei!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
27.10.2020 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
18.11.2020 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
16.12.2020 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Gruppe der Piraten vom 08.09.2020
2. BE UNVG vom 16.12.2020
3. Beschluss vom 28.01.2021
4. VzK SB vom 05.03.2021

(Text auf der Folgeseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  18.02.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2653/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-
 

Park am Nordbahnhof autofrei!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2653/V)

 

Das Bezirksamt wird daher ersucht, eine geeignete Maßnahme an der Zuwegung zum Park am Nordbahnhof durchzuführen, um das unbefugte Befahren mit Fahrzeugen zu verhindern.

 

Das Bezirksamt hat am 02.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Zugang wurde für die Fertigstellung des Spielplatzes auch als Baustelleneinfahrt genutzt. Die Verschließbarkeit des Tors zum Park am Nordbahnhof wurde erneut hergestellt. Somit ist das unbefugte Befahren nicht mehr möglich.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Berlin, den          .             .2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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