Drucksache - 2652/V
![]() |
![]() |
|
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2652/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Dem Radverkehr in Mitte neuen Schwung geben - den FahrRat auf stabile Räder stellen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2652/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, den FahrRat des Bezirks (siehe Beschluss der BVV vom 22.01.2015, Drs. 0992/IV) zu einem Gremium auszubauen, welches die Belange des Radverkehrs im Bezirk kontinuierlich begleitet. Die Empfehlungen des FahrRates sollen im zuständigen Ausschuss der BVV beraten werden und in die Entscheidungen der BVV einfließen.
Er soll insbesondere bei der Entwicklung eines bezirklichen Radverkehrsplan einbezogen werden, der über einen längeren Zeitraum sämtliche Projekte zur Förderung des Radver-kehrs im Bezirk abbildet.
Der FahrRat soll: 1. mindestens vier Mal im Jahr tagen, wobei Sitzungszeiten vorzusehen sind, die auch ehrenamtlichen Arbeitnehmer*innen die Teilnahme ermöglichen
2. folgende Mitglieder haben: a) Ständige Mitglieder des FahrRats können grundsätzlich alle am Fahrradverkehr interessierten Institutionen, Einrichtungen sein, soweit sie im Bezirk aktiv sind,
b) Zu den ständigen Mitgliedern gehören außerdem: ◦ das für den FahrRat zuständige Mitglied des Bezirksamtes ◦ ein*e Vertreter*in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ◦ ein*e Vertreter*in des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes ◦ sowie je ein*e Vertreter*in der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung
c) Der bezirkliche Behindertenbeirat und die Seniorenvertretung sowie der Bezirks-schüler*Innenausschuss werden gebeten, je eine*n Vertreter*in in den FahrRat zu entsenden.
d) Am Radverkehr in Mitte interessierte Verbände oder Organisationen können die Mitgliedschaft im FahrRat schriftlich mit Darlegung ihres inhaltlichen Engagements für den Radverkehr beantragen. Um eine gewisse Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, sollen die Mitglieder des FahrRats regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen; eine Vertretung ist jedoch möglich.
3. als Teil der Bürgerbeteiligung des Bezirks transparent arbeiten. Der FahrRat tagt öffentlich, Gäste sind willkommen. Zusammensetzung bzw. Beteiligung an den Sitzungen des FahrRat, die Geschäftsordnung, Protokolle und Materialien sind im Internet zu veröffentlichen. Das Bezirksamt richtet dazu eine Webseite des FahrRats ein.
Das Bezirksamt hat am 20.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der seit 2015 tagende FahrRat wurde um das Gremium Fußverkehr erweitert und tagt als Mobilitätsrat. Als Mobilitätsrat hat er keine Geschäftsordnung, jedoch Spielregeln, die in der Sitzung am 23.02.2021 gemeinsam erarbeitet wurden.
1. Ein Tagungsrhythmus von vier Sitzungen und zusätzlich einer Radtour im Jahr ist im Mobilitätsrat vorgesehen. Der FahrRat tagte in den vergangenen zwei Jahren aufgrund von Personalengpässen (u.a. wegen der nicht besetzten hierfür zuständigen Stelle) nicht so häufig und regelmäßig wie geplant. Mit der Neubesetzung der betreffenden Stelle wird der Tagungsrhythmus wieder erhöht und um Themen den Fußverkehr betreffend zum Mobilitätsrat erweitert. Nach den neuen Spielregeln tagt der Mobilitätsrat um 18:00 Uhr.
2. Die Mitglieder des FahrRats werden laut § 37 Abs. 8 MobG BE von der zuständigen Bezirksstadträtin (Fr. Weißler) festgelegt.
Die Mitglieder des Gremiums Fußverkehr dagegen werden laut § 51 Abs. 7 MobG BE „für die Planung von Straßen zuständigen Bezirksstadt-rätinnen oder Bezirksstadträte vorge-schlagen und von der Bezirksverordnetenversammlung entschieden“.
Die Zusammensetzung orientiert sich am stadtweiten FahrRat. Aktuell sind das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), die Straßenverkehrsbehörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, infraVelo, BVG, BUND, Fraktionen der BVV, ADFC, VCD, FUSS eV, CC, Senior_Innenvertretung, Behindertenbeirat, Bezirksschülerausschuss und Stadtteil-vertretungen Mitglieder des Mobilitätsrats.
Nach den Spielregeln können neue Mitglieder vorgeschlagen werden oder einen Antrag auf Aufnahme stellen. Der weitere Vorgang entspricht § 37 Abs. 8 MobG BE und § 51 Abs. 7 MobG BE. 3. Der Mobilitätsrat tagt öffentlich. Die Protokolle werden auf der Webseite des SGA veröffentlicht. Die Unterseite zum Mobilitätsrat befindet sich im Aufbau. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 20.07.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |