Drucksache - 2649/V  

 
 
Betreff: Gastgewerbe retten – Heizstrahler in Coronakrise erlauben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDUmwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
Verfasser:Paetz und die anderen Mitglieder der Fraktion der AfD 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
27.10.2020 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
18.11.2020 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
16.12.2020 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag AfD vom 08.09.2020
2. Austauschblatt vom 27.10.2020
3. BE UNVG vom 16.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Gaststättengewerbebetrieben im Bezirk Mitte für die Dauer der Coronakrise die Aufstellung gasbetriebener Geräte zur Beheizung des Außenbereiches zu gestatten.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrags (0 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme der Fraktion der FDP, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).

 

 

Begründung:
Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass sich das Coronavirus so gut wie ausschließlich in Innenräumen verbreitet. Daher bietet es sich an, auch in den kalten Monaten möglichst viele Aktivitäten ins Freie zu verlegen. Insbesondere im Gaststättengewerbe sind dazu die bis zur Ausrufung der vermeintlichen Klimakrise außerordentlich beliebten Heizpilze sehr gut geeignet.

Die inzwischen erlaubten elektrisch betriebenen Heizstrahler sind dabei nur eine Option. Wer bereits einen gasbetriebenen Heizpilz besitzt, soll in diesen wirtschaftlich ohnehin sehr schwierigen Zeiten nicht zur Anschaffung eines Elektrogeräts gezwungen werden. Außerdem sind nicht überall ausreichend leistungsstarke elektrische Anschlüsse vorhanden, deren Installation wiederum Zeit und Geld kosten würde.

In einer Broschüre des Bundesumweltministeriums wird Gas-Heizpilzen sogar ein geringerer CO2-Ausstoß im Vergleich mit Elektroheizgeräten bescheinigt 1). Außerdem will die Bundesregierung in Abwägung zwischen dem Überleben der Gastronomie und anderen Überlegungen die Anschaffung von Heizpilzen sogar fördern. 2). Aus den o.g. Gründen sind auch in einigen Berliner Bezirken gasbetriebene Geräte wieder erlaubt. Es ist daher Zeit, dass der Bezirk Mitte nachzieht.

1)      https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3735.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2)      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bund-will-heizpilze-in-gastronomie-foerdern-17007053.html

 

 
 

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