Drucksache - 2649/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Gaststättengewerbebetrieben im Bezirk Mitte für die Dauer der Coronakrise die Aufstellung gasbetriebener Geräte zur Beheizung des Außenbereiches zu gestatten.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrags (0 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme der Fraktion der FDP, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).
Begründung: Die inzwischen erlaubten elektrisch betriebenen Heizstrahler sind dabei nur eine Option. Wer bereits einen gasbetriebenen Heizpilz besitzt, soll in diesen wirtschaftlich ohnehin sehr schwierigen Zeiten nicht zur Anschaffung eines Elektrogeräts gezwungen werden. Außerdem sind nicht überall ausreichend leistungsstarke elektrische Anschlüsse vorhanden, deren Installation wiederum Zeit und Geld kosten würde. In einer Broschüre des Bundesumweltministeriums wird Gas-Heizpilzen sogar ein geringerer CO2-Ausstoß im Vergleich mit Elektroheizgeräten bescheinigt 1). Außerdem will die Bundesregierung in Abwägung zwischen dem Überleben der Gastronomie und anderen Überlegungen die Anschaffung von Heizpilzen sogar fördern. 2). Aus den o.g. Gründen sind auch in einigen Berliner Bezirken gasbetriebene Geräte wieder erlaubt. Es ist daher Zeit, dass der Bezirk Mitte nachzieht. 1) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3735.pdf
2) https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bund-will-heizpilze-in-gastronomie-foerdern-17007053.html
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