Drucksache - 2636/V
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Frau BzStRätin Weißler merkt an: „Das bringt mich jetzt natürlich ein bisschen in Verlegenheit. Das ist jetzt das dritte Mal, dass wir über die Pop-up-Radwege sprechen, und so unterschiedlich sind die Fragestellungen jetzt nicht. Insofern werden sich die Antworten jetzt auch ein bisschen ähneln.“
1. Welche der in Mitte angelegten Pop-up-Radwege sind auf welcher Strecke (von-bis) von der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts betroffen, die besagt, dass die Voraussetzung zur Errichtung von acht verschiedenen temporären Radwegen in Berlin nicht vorlagen? Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Wie gesagt, wir haben nur eine, das sind die 422 Meter am Schöneberger Ufer. Von der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist in diesem Sinne nur diese eine Abschnitt betroffen.“
2. Sind dem Bezirksamt weitere Pop-up-Radwege in Mitte (bereits angelegte oder geplante) bekannt, die von der Entscheidung des Landgerichts betroffen sein könnten? Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Nein. Dem Bezirksamt sind keine weiteren Pop-up-Radwege in Mitte bekannt, die von der Entscheidung des Landgerichts betroffen sein könnten.“
3. Plant das Bezirksamt eine Prüfung, ob bei anderen als den in der Entscheidung genannten Pop-up-Radwegen (bereits angelegte oder geplante) die Kriterien erfüllt sind, die eine Anordnung zwingend erforderlich machen würden? Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Nein, derzeit ist keine Prüfung des Bezirksamts Mitte im Gange, um weitere Pop-up-Radwege zu planen. Da muss man allerdings schon sagen, dass diese Pop-up-Radwege – aber das habe ich vorhin schon mal gesagt – in der Regel im Hauptnetz geplant werden und bei uns in Mitte und damit in Nebennetz nicht, insofern auch auf Anordnung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz installiert werden.“
4. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk durch Anlage, Kennzeichnung und Absicherung (z.B. durch Baken) der betroffenen Radwege entstanden? Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Für die Einrichtung und Unterhaltung des Pop-up-Radwegs im Schöneberger Ufer sind dem Bezirk Mitte von Berlin bis einschließlich 14. September 2020 Gesamtkosten von immerhin 30.000 EUR entstanden. Da sind allerdings wirklich die Kennzeichnung auf der Straße und die Barken das teuerste.“
5. Welche Kosten werden voraussichtlich für den Rückbau dieser Radwege anfallen?
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Da rechnen wir mit ungefähr 2.500 EUR, wenn wir ihn zurückbauen müssen, was, wie vorhin informiert, noch nicht entschieden ist.“
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