Drucksache - 2635/V  

 
 
Betreff: Wie weiter in der Mohrenstraße?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA CDU vom 08.09.2020
2. mündliche Beantwortung GA vom 17.09.2020

 

  1. Auf welcher Zeitschiene werden in den kommenden Monaten welche Schritte (gemäß des Beschlusses der Drs. 2586/V) unternommen?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Von Seiten des Fachbereichs für Kunst, Kultur und Geschichte, insbesondere des Mitte-Museums, ist im November 2020 eine Veranstaltung zum postkolonialen Gedenken vor Ort geplant. In dem Zusammenhang wird auch als Teilaspekt dieser Veranstaltung, die Umbenennung der Straße thematisiert werden und mit Informationen untersetzt.“

 

  1. Welche personellen Ressourcen werden aufgrund des Umbenennungsprozesses der Mohrenstraße gebunden sein und welche anderen Projekte werden sich dadurch verzögern, bzw. ausgesetzt werden müssen?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Schwierige Frage. Die Benennung von öffentlichen Straßen gehört zu den Pflichtaufgaben gemäß Berliner Straßengesetzt. Der reine Benennungsprozess - von der Abfrage der anderen Bezirksämter, um Namensähnlichkeiten oder Doppelbenennungen zu vermeiden, bis hin zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt rfte im Vergleich zu anderen Benennungen in diesem Fall keine besondere Mehrarbeit verursachen. Da es sich hier jedoch um eine in der öffentlichen Meinung sehr konträr diskutierten Umbenennung dieser über 300 Jahre alten Straße im Zentrum Berlins handelt, kann man von einer Vielzahl von Widersprüchen von Anliegern ausgehen. Diese Widersprüche müssen natürlich bearbeitet werden. Bei der Umbenennung im Afrikanischen Viertel, wurden von den Anliegern mehr als 200 Widersprüche darüber haben wir oft gesprochen, das wissen Sie alles teilweise individuell formuliert und begründet eingelegt.

 

In der Mohrenstraße leben sehr viel weniger Menschen, was aber nichts heißt. Die Abarbeitung von Widersprüchen und ggf. Klagen bündelt natürlich Ressourcen in der Widerspruchsstelle, beim Rechtsamt und in der Folge beim Verwaltungsgericht. Die Mehrarbeit geht zu Lasten anderer Verwaltungsverfahren, im Einzelnen kann aber nicht vorausgesagt werden, in welchem Ausmaß das stattfinden wird.“

 

  1. Inwiefern ist eine Umbenennung der Mohrenstraße gem. Berliner Straßengesetz, AV Benennung, Ziff. 2 c), Abs. 3 und Drs. 0384/II BVV-BA-Mitte zwingend vorzunehmen und damit unverzüglich der Vorgang zur Umbenennung zu starten?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Sie beziehen sich in der Fragestellung interessanterweise auf eine Drucksache aus der Wahlperiode II. Da musste aber heftig nachgesehen werden, weil dieser Beschluss auch mittlerweile durch einen anderen ersetzt wurde. Frau Morgenstern, Sie erinnern sich, es geht um die Frage Frauennamen, Straßennamen, in welchem Verhältnis.

 

Die zitierte Norm in Ihrer Frage der AV Benennung beschreibt, unter welchen Voraussetzungen eine Umbenennung einer Straße zulässig ist. Das Berliner Straßengesetz gibt jedoch nicht vor, dass unter bestimmten Umständen eine Straße umbenannt werden muss. Eine zwingende rechtliche Notwendigkeit ergibt sich demnach hieraus nicht. Die BVV hat sich mit dem Beschluss zur Umbenennung der Mohrenstraße inklusive des konkreten Vorschlags für die künftige Bezeichnung der Straße aber hier bereits eindeutig positioniert.“

 

  1. Wie soll die „Information“ der Anrainerinnen und Anrainer erfolgen?
    1. Welcher Einladungskreis ist angedacht?
    2. Wo, wie und durch wen soll diese „Information“ erfolgen?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Die bereits von mit erwähnte Veranstaltung vom Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte zum postkolonialen Gedenken vor Ort spricht Akteur*innen aus Politik und Zivilgesellschaft, Aktivist*innen, Wissenschafter*innen, Anwohner*innen als Beteiligte an.  In Prinzip kann jede interessierte Person an der Veranstaltung teilnehmen. Ich darf sie daran erinnern -  auch eine Diskussion, die wir hier vor Ort und auch in dem Ausschuss schon mehrfach geführt haben - dass Straßennamen nicht allein Sache der Anlieger sind. Bei der Durchführung der Veranstaltung werden natürlich die Corona-Regeln beachtet werden. Wir werden auch eine Liveübertragung zur virtuellen Teilnahme an der Veranstaltung prüfen oder ermöglichen. Das hat übrigens bei einer Veranstaltung zur Partizipation und zum Mitgestalten bei der Projektierung des Gedenkortes, Sie waren Nachbarn, ihr letzter Weg, sehr gut funktioniert. Das ist auch gut angenommen worden. Wir werden also auch wieder diese Erfahrung einfließen lassen und möglichst so eine breite Öffentlichkeit herstellen.“

 

Die geplante Veranstaltung zum postkolonialen Gedenken vor Ort wird die Form eines partizipativen Forums annehmen. Hier sollen unter Beteiligung von Politik und Zivilgesellschaften Ideen für einen Lernerinnerungsort an der möglicherweise neuen Anton-Wilhelm-Amo-Straße gesammelt werden. Diese Ideen sollen im Nachgang dokumentiert uns als Impuls in die BVV gegeben werden ich vermute, dass wir das in unserem Ausschuss weiterdiskutieren werden.

 

Die Organisation und Moderation der Veranstaltung wird vom Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte extern vergeben, das ist im Moment noch in Bearbeitung. Im Rahmen einer Veranstaltung für die Errichtung eines Lernerinnerungsortes wird als thematischer Teilkomplex sicherlich auch und selbstverständlich über die Straßennamenbezeichnung informiert. Und sicherlich wird auch die gesamte Genesis der sehr langen Diskussion vorgestellt und aufbereitet.“

 

 
 

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