Drucksache - 2633/V  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin für das Schuljahr 2021/22
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 03.09.2020
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text sieheckseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:   …… 09.2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management  Tel.:            33900

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.2633/V

Mitte von Berlin 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

 

Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin für das Schuljahr 2021/22

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am 01.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche 2021/2022 und dem Straßenverzeichnis, Stand 27.07.2020 geändert.

 

Begründung:

 

Auch zum Schuljahr 2021/22 waren die Einschulungsbereiche für den Bezirk Mitte zu überprüfen und im Ergebnis anzupassen, damit die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Grundschulplätzen mit den vorhandenen Kapazitäten ermöglicht wird. 

 

Grundlage für die Anpassung sind zum einen die Meldedaten und die Daten zu Wohnungsbauten im Bezirk Mitte und zum anderen die Kapazitäten der Schulen, welche auch den aktuellen Stand der Einrichtung 1. Klassen zum kommenden Schuljahr 2020/21 mit berücksichtigen.

Das Prinzip der wohnortnahmen Beschulung unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege wurde berücksichtigt.

 

Ziel der Überarbeitung ist eine möglichst optimale und gleichmäßige Auslastung aller Schulen und die Sicherstellung der Schulplatzversorgung aller im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an einer Schule im Einschulungsbereich.

 

Im Ergebnis der Überprüfung gibt es zum Schuljahr 2021/22 Veränderungen in den ESB 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10.

 

 

Zu den Einschulungsbereichen im Einzelnen.

 

Einschulungsbereiche 1 und 4

Durch Errichtung des Modularen Ergänzungsbaus (MEB) am Standort der Möwensee-Grundschule stehen seit dem Schuljahr 2020/21 mehr Schulplätze zur Verfügung. Durch die Kapazitätserhöhung wird die Überauslastung der beiden Schulen (Anna-Lindh-Grundschule und Möwensee-Grundschule) etwas abgefedert.

Im Zusammenhang mit der Kapazitätserhöhung und der Entwicklung Auslastungsgrade der Schulen im Einschulungsbereich 4 wird der Einschulungsbereich 1 zum Schuljahr 2021/22 wieder geringfügig vergrößert. Er erhält Straßenzüge zurück, die zum Schuljahr 2019/20 an den Einschulungsbereich 4 abgegeben wurden. Damit werden voraussichtlich auch Anträge gemäß § 55a Abs. 3 Schulgesetz (Geschwisterkinderregelung) zurückgehen.

 

 

Einschulungsbereiche 5 und 7

Die beiden Schulen im Einschulungsbereich 5 (Wedding-Grundschule und Albert-Gutzmann-Schule) sind aktuell nahezu vollständig ausgelastet. Da im angrenzenden Einschulungsbereich 7 die Anzahl der gemeldeten Kinder, welche schulpflichtig werden zurückgeht und die Schulen in diesen Einschulungsbereich noch eine geringere Auslastung aufweisen, werden Wohnblöcke an den Einschulungsbereich 7 abgegeben.

 

 

Einschulungsbereiche 6 und 10

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Auslastung insbesondere am Standort Chausseestraße und der geplanten Fertigstellung der 4-zügigen Schule zum Schuljahr 2022/23 besteht eine Aufnahmekapazität von mehr als 2 Klassen.

Im Einschulungsbereich 10 steht die durch die Errichtung des Modularen Ergänzungsbaus (MEB) am Standort der Gustav-Falke-Grundschule geplante Kapazitätserweiterung vorerst nicht zur Verfügung; gleichzeitig ist die Zahl der gemeldeten Kinder mit dem entsprechenden Geburtsjahr weiter gestiegen.

Der Einschulungsbereich 6 übernimmt daher Straßenzüge des Einschulungsbereichs 10.

 

 

Einschulungsbereiche 8 und 9

Beide Schulen des Einschulungsbereichs 8 (Carl-Bolle-Grundschule und Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule) sind aktuell nicht vollständig ausgelastet, sodass bei Bedarf zusätzliche Klassen eingerichtet werden können. 

Aufgrund der Wohnungsbauvorhaben im Einschulungsbereich 9 sowie der gestiegenen Strukturquote reichen die Kapazitäten der Kurt-Tucholsky-Grundschule nicht mehr aus. Der Einschulungsbereich 9 wird daher verkleinert und gibt Straßenzüge an den benachbarten Einschulungsbereich 8 ab.

 

 

Die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden vor der abschließenden Entscheidung gemäß § 76 Abs. 3 Nr. 6 bzw. § 111 Abs. 3 Nr. 3 Schulgesetz angehört.

 

Die Rückmeldungen (Anlage 4 und 5) wurden durch das Schulamt geprüft und bewertet.

 

 

Anlage 1: Karte über die Einschulungsbereiche

Anlage 2: Straßenverzeichnis (Stand 27.07.2020)

Anlage 3: Zuordnung der Grund- und Gemeinschaftsschulen zu den Einschulungs-

           bereichen

Anlage 4: Zusammenfassung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen

Anlage 5: Stellungnahme des Bezirksschulbeirates

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 109 (2) i.V. m. §§ 2, 54 (3, 4), 55a (1), 76 (3) Nr. 6 und 111 (3) Nr. 3 SchulG,

 

§ 36 (2) BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine

 

 b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

  keine

 

Berlin, den 01.09.2020

 

Bezirksbürgermeister von Dassel   Bezirksstadtrat Spallek

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen