Drucksache - 2622/V  

 
 
Betreff: Plötzlich Vorfahrt auf der Charlottenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA CDU vom 18.08.2020
2. Antwort vom 31.08.2020

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen und durch wen wurde angeordnet, die Charlottenstraße zur vorfahrtsberechtigten Durchgangsstraße zu machen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die zusätzliche Unfallgefahr aufgrund der plötzlichen Umstellung der Vorfahrtsregelung, insbesondere im Bereich des Gendarmenmarktes, wo es zu vielen Überquerungen der Fahrbahn durch Fußnger kommt?

 

  1. In wie weit wurden Anrainer zuvor über die Änderungen informiert, bzw. „in Person“ der Interessengemeinschaft „Die Mitte e.V.“ zuvor in die Entscheidung einbezogen?

 

 
 

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