Drucksache - 2593/V
Das Bezirksamt wird ersucht,
das bezirklich Mögliche zu tun, damit Clubs – insbesondere, so lange ihre Räumlichkeiten wegen der Coronaschutzerfordernisse nicht nutzbar sind- Brachen und Freiflächen für Open-Air-Clubbetrieb nutzen können. Selbstverständlich unter Wahrung der Corona-Hygiene-Schutz- und Abstandsregeln.
Das Bezirksamt wird ersucht, den Zentralen Festplatz und andere dementsprechende Standorte, auf ihre Eignung für den Open-Air-Clubbetrieb hin zu überprüfen und als solche festzustellen. Diese Brach und Freiflächen müssen deutlich ausgelagert, also wohngebietsfern sein. Grünflächen, Parks, Gehwege, Flächen in Wohngebieten u.Ä. dürfen für eine solche Nutzung nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wird das Bezirksamt ersucht, Vorbereitungen zu treffen, um unbürokratisch dazu beizutragen, dass Clubs, die in Kürze das neu geschaffene Bundesförderprogramm Neustart Kultur - das ausdrücklich Mittel zur baulichen Ertüchtigung der Räume der Clubs für Pandemieschutzmaßnahmen, Lärmschutz, digitale Reservierungen und Bestellungen usw. enthält - nutzen wollen, die Baumaßnahmen zügig, ohne vermeidbare bürokratische Hürden realisieren können, so dass der Clubbetrieb schnellstmöglich wieder stattfinden kann, und die Clubs nachhaltig mit besserem Lärmschutz usw. ausgestattet sind, für gute Nachbarschaft.
Des Weiteren wird das BA ersucht, die Statusänderung „Clubs als Bestandteil der Kulturarbeit“ zu unterstützen, auch als weiteres Mittel der Standortsicherung von Clubs.
Erledigungsfrist: 10.05.2021 |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |