Drucksache - 2593/V  

 
 
Betreff: coronabedingt Brachen und Freiflächen für Clubs - bauliche Ertüchtigung und Clubs als Bestandteil der Kulturarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schug, Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
27.10.2020 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 11.08.2020
2. ÄA LINKE vom 18.08.2020
3. Austauschblatt SPD vom 08.09.2020
4. BE UNVG vom 27.10.2020
7. Beschluss vom 01.12.2020

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

das bezirklich Mögliche zu tun, damit Clubs insbesondere, so lange ihre Räumlichkeiten wegen der Coronaschutzerfordernisse nicht nutzbar sind- Brachen und Freiflächen für Open-Air-Clubbetrieb nutzen können. Selbstverständlich unter Wahrung der Corona-Hygiene-Schutz- und Abstandsregeln.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Zentralen Festplatz und andere dementsprechende Standorte, auf ihre Eignung für den Open-Air-Clubbetrieb hin zu überprüfen und als solche festzustellen. Diese Brach und Freiflächen müssen deutlich ausgelagert, also wohngebietsfern sein. Grünflächen, Parks, Gehwege, Flächen in Wohngebieten u.Ä. dürfen für eine solche Nutzung nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Zudem wird das Bezirksamt ersucht, Vorbereitungen zu treffen, um unbürokratisch dazu beizutragen, dass Clubs, die in Kürze das neu geschaffene Bundesförderprogramm Neustart Kultur - das ausdrücklich Mittel zur baulichen Ertüchtigung der Räume der Clubs für Pandemieschutzmaßnahmen, Lärmschutz, digitale Reservierungen und Bestellungen usw. enthält -  nutzen wollen, die Baumaßnahmen zügig, ohne vermeidbare bürokratische Hürden realisieren können,  so dass der Clubbetrieb schnellstmöglich wieder stattfinden kann, und die Clubs nachhaltig mit besserem Lärmschutz usw. ausgestattet sind, für gute Nachbarschaft.

 

Des Weiteren wird das BA ersucht, die Statusänderung „Clubs als Bestandteil der Kulturarbeit“ zu unterstützen, auch als weiteres Mittel der Standortsicherung von Clubs. 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.05.2021

 
 

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