Drucksache - 2568/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 SE Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:2568/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2019 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2019 zugelassenen Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt. A) Begründung: Im Haushaltsjahr 2019 wurden durch die SE Personal und Finanzen außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zugelassen. Diese sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen. Es wurden keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 zugelassen.
Rechtsgrundlage: §12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §37 Abs. 4 LHO Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Es wurden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 2.888.000,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 zugelassen. Die Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden dem Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt Berlin, den 23. Juni 2020 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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