Drucksache - 2568/V  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2019 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Aus-gaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
02.09.2020    A B G E S A G T!!! 29. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
30.09.2020    30. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 01.07.2020
2. Anlage
3. BE VzB vom 30.09.2020
3. Beschluss vom 05.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 06.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

Bezirksverordnetenversammlung                                         Drucksache Nr.:2568/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2019 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2019 zugelassenen Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.

A)    Begründung:

Im Haushaltsjahr 2019 wurden durch die SE Personal und Finanzen außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zugelassen. Diese sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen.

Es wurden keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 zugelassen.

 

Rechtsgrundlage:

§12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §37 Abs. 4 LHO

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Es wurden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 2.888.000,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 zugelassen. Die Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden dem Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.

 

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt

Berlin, den 23. Juni 2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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