Drucksache - 2556/V  

 
 
Betreff: Sicheren Sport im Park ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger,sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden überwiesen   
Sportausschuss Vorberatung
23.06.2020 
35. öffentliche Sitzung des Sportausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
13.08.2020 
gemeinsamen 44. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen sowie der 44. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
19.08.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 09.06.2020
2. ÄA Piraten vom 16.06.2020
3. BE Sport vom 23.06.2020
4. BE UNVG vom 19.08.2020
5. Beschluss vom 17.09.2020
6. VzK SB vom 08.01.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  14.12.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2556/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-
 

Sicheren Sport im Park ermöglichen“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2556/V)

Das Bezirksamt wird ersucht während der Corona-Pandemie dafür Sorge zu tragen, dass Spotvereine, freie und kommunale Träger und andere gemeinwohlorientierte Einrichtungen mit Sportangeboten in öffentlichen Grünanlagen unter Einhaltung der Hygienevorschriften legal Sport treiben können. Ballsportangebote sollen parkverträglich organisiert werden.

Das Grünflächenamt soll dazu einen Positiv-Negativ-Katalog erarbeiten, der diesen Sport ermöglicht und wohlwollend auslegt ist.

Das Bezirksamt hat am 05.01.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Im Bezirk Mitte befinden sich die ohnehin schon stark genutzten Grünanlagen seit den Einschränkungen durch die Coronapandemie in einem Stadium der akuten Übernutzung.

Wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Einrichtung von zusätzlichen Angeboten in Grünanlagen sind einerseits die Anforderungen und Wünsche der Bürger*innen und zum anderen die Frage, ob diese Einrichtungen mit den vorhandenen Ressourcen dauerhaft unterhalten werden können. Auch wenn der gravierende Personalabbau und die Kürzung der Mittel der letzten Jahrzehnte durch den Paradigmenwechsel in dieser Wahlperiode sukzessive ausglichen wird, sind die erforderlichen Ressourcen für die Unterhaltung entsprechender sportlicher Anlagen (Tore, Spielfelder etc.) nicht gegeben.

Angesichts der weiter wachsenden Stadt übernehmen die öffentlichen Grünflächen innerhalb der Verdichtungsräume eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung. Grünanlagen sollen entsprechend den unterschiedlichen Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Erreichbarkeit, Größe, Ausstattung und Gestaltung erfüllen. Besonders wichtig ist die Erholung.

Bereits mehren sich die Beschwerden aus der Bevölkerung über die Beeinträchtigung großer Wiesen durch ballsportliche Betätigungen.

Zusätzliche Anlagen und Ausstattungselemente erzeugen auch zusätzliche Kosten für den Unterhalt, die Reparatur bzw. Instandsetzung sowie einen erheblichen Personalaufwand für die Kontrollen zur Verkehrssicherheit.

Weitere Anlagen können daher nur entstehen, wenn deren dauerhafte Erhaltung auch finanziert ist.

Das Gesamtbudget der Bezirke und damit auch das Budget des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte, ist für eine weitere Ausdehnung der Nutzungen nicht auskömmlich. Jedes weitere Ausstattungselement in den öffentlichen Grünanlagen findet Eingang in die Anlagenbuch-haltung und erzeugt Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung, die über die Pflegeprodukte nicht refinanziert werden können.

Der Bezirk Mitte hat bereits jetzt den größten Anteil an Grünanlagen in der höchsten Pflegestufe. Eine weitere Anhebung wird durch den Senat und die anderen Bezirke nicht mitgetragen.

Aus den genannten Gründen wird derzeit keine glichkeit gesehen, Grünanlagen großflächig zur organisierten Nutzung für Sportvereine und kommunale Träger bereitzustellen.

Individualsport erfolgt bereits jetzt in einem erheblichen Maße in den Grünanlagen. Die Nutzung der Wege für läuferische Aktivitäten und Wiesen für die sportliche Betätigung sind keine Ausnahmen. Die Infektionsschutzverordnung unterscheidet auch nicht zwischen Sportplatznutzung und Sport in Grünanlagen. Vielmehr sind es die Personenobergrenzen, die die gemeinsame sportliche Betätigung verhindern, sei es privat oder im Sportverein.

Die sportliche Betätigung in Kleingruppen unter Berücksichtigung der geltenden Infektions-schutzverordnung ist schon jetzt in den Grünanlagen berlinweit zu beobachten.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den          .             .2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 
 

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